Die wesentlichen Einzelschritte der Erbrechtsnachfolge in Immobilieneigentum eines Österreichers auf Mallorca

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Soweit österreichisches Erbrecht anwendbar ist, der Erblasser also seinen letzten Wohnsitz in Spanien hatte, sind diese die ERforderlichen Einzelschritte:

  1. Antrag auf Auststellung einer EinanwOrtungsurkunde beim örtlich zuständigen Verlassenschaftsgericht
  2. Ausstellung Einantwortungsurkunde durch den Gerichtskommissar, beauftragten  Notar
  3. Aufbringung der Haager Apostille als Überglaubigung für den internationalen Rechtsverkehr
  4. Dokumentenübersetzung durch einen vereidigten Übersetzer;

kann auch in Spanien erfolgen

  1. Beschaffung internationaler Sterbeurkunde
  2. .Zertifikat des zentralen spanischen Testamentsregisters zum Nichtvorliegen weiterer Testamente in Spanien
  3. Notarielle Erbschaftsannahme in Spanien
  4. Erbschaftssteuerzahlung in Spanien
  5. Grundbucheintragung des Erben als neuer Eigentümer

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