DIE VERPFLICHTUNG VON STEUERRESIDENTEN ZUR VERMÖGENSAUSKUNFT AB VERMÖGENSWERTEN VON 50.000 € KÖNNT IN 2 JAHREN VOM EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF GEKIPPT WERDEN

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Hier klagt jetzt, in 2019, die europäische Komission gegen den Staat Spanien.

Das Urteil wird für das Jahr 2021 erwartet

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