Das balearische Klimaschutzgesetz vom 12.02.2019 schreibt jetzt Fincaeigentümern die Energievorsorgung mit erneubaren Energien vor.

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Dies gilt für alle Neuanschlüsse an die Energieversorgung, namentlich dann wann es neuer Leitungsverlegungen bedarf.

Beim Landgrundstückserwerb für neue Fincabauten wird man sich auf diese neue Gesetzeslage einstellen müssen.

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