1 % Schenkung an Kinder unter Pflichtteilsverzicht seit 2017 auch auf Menorca möglich

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Mit einer Gesetzesänderung durch die Ley 7/2017 vom 03.08.2017 wurde diese Rechtsfigur der „definition“  auch für Menorca eingeführt oder eröffnet.

Modifiziert wurde der Art.65 der balearischen Zivilgesetzsammlung.

Damit können also insbesondere auch EU-Residente mit Immobilieneigentum auf Menorca dieses lebzeitig auf diesem Wege steuerminimiert an Ihre Kinder übertragen.

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