Perspektiven zur künftigen Vermietbarkeit von Ferienappartements in grösseren Wohneinheiten auf Mallorca

Print Friendly, PDF & Email

Welche Entwicklung ist hier Anfang 2018 absehbar?

Bei erteilter touristischer Vermietungslizenz nach Moratoriumsablauf im Sommer 2018 wird die touristische Vermietbarkeit im Jahr 2019 in einigen Mehrfamilienhäusern legal möglich sein.

Die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft muss zustimmen 

Leicht absehbar ist hier mithin, dass in den kommenden Jahren sich hier die aktuelle Konfliktlinie um eine illegale touristische Vermietung einzelner Mehrfamilienobjekte in Kampfabstimmungen in den Eigentümergemeinschaften hinverlagern wird.

Endgültige Regelung in der Satzung 

Ob dies möglich ist, wird ebenso wie eine Fülle weiterer rechtlicher Fragen im Detail zu klären sein.
Ist das möglich, dann könnte der Promotor eines Eigentümerkomplexes seinerseits bereits auf Dauer fixiert bestimmen, ob es sich bei der von ihm errichteten Anlage um eine touristisch geprägte Ferienanlage oder eine touristisch vermietungsfreie Relax-und Ruhezone handeln wird, weil Satzungsbestimmugnen rein rechtlich nur einstimmig abänderbar sind.

Ökonomisch ausgerichtete Appartementkäufer werden Investitonssicherheit suchen

Erforderlich ist dann, neben der konkreten Rechtsprüfung gegebenenfalls auch eine Analyse der bisherigen Eigentümerstruktur.

Natürlich gibt auch die örtliche Lage schon Auskunft, ob das Objekt besonders zur touristischen Vermietung geeignet ist, wie etwa bei Strandnähe.

Die Rechtsprüfung ist eine objektbezogen mehrstufige

Handelt es sich generell um eine Zone, etwa Schutzgebiet, Industriezone oder als gesättigt eingestufte, in welcher nicht vermietet werden darf?

Ist der konkrete Gemeindebereich auf gemeindlicher Ebene als zur touristischen Vermietung zugänglich eingestuft oder nicht?

Wie sieht die konkrete Entscheidungssituation auf der Ebene der konkreten Eigentümergemeinschaft aus?

Spezialisierte Dienstleister für das Gewerbe der touristischen Vermietung privater Wohneinheiten auf den Balearen

Sicher werden sich einige Dienstleister mit spezifischen Angebotspaketen auf diesen neuen Markt einstellen.

Bauträger, welche spezifisch für diesen Käufermarkt Projekte erstellen,

Makler sondieren derartige Privatgewerbeobjekte.

Anwaltlich ist der Kauf derartiger Objekte rechtlich abzusichern inklusive der Beschaffung der touristischen Vermietungsgenehmigung.
Auch die Dienstleistung von Steuerberatern wird hier länderübergreifend gefragt sein und schliesslich zu erwarten sind hier spezialisierte Webportale für die touristische Appartementvermietung auf den Balearen inklusive Tauschbörsen.

Womit noch zu rechnen ist

Bei wirtschaftlichem Vermietungsinteresse einer relevanten Minderheit in der Eigentümergemeinschaft dürfte es nicht ferne liegen, dass von dieser gezielt weitere Appartements angekauft werden, um den vermietungsfreundlichen Eigentümergemeinschaftsbeschluss herbeizuführen, wobei das Wohlfühlen von Vermietungsgegnern wahrscheinlich nicht unbedingt gefördert werden wird.
Hier liegt sicherlich ein praktischer Problempunkt der Mehrheitsentscheidungs-regelung: Dem Gemeinschaftsfrieden ist diese dann nicht immer dienlich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Información básica sobre protección de datos Ver más

  • Responsable: ANWALTSKANZLEI MENTH S.L..
  • Finalidad:  Moderar los comentarios.
  • Legitimación:  Por consentimiento del interesado.
  • Destinatarios y encargados de tratamiento:  No se ceden o comunican datos a terceros para prestar este servicio. El Titular ha contratado los servicios de alojamiento web a Bazan Lab Hosting que actúa como encargado de tratamiento.
  • Derechos: Acceder, rectificar y suprimir los datos.
  • Información Adicional: Puede consultar la información detallada en la Política de Privacidad.