Das anwendbare Erbrecht ist heute in der Europäischen Union vom „gewöhnlichen Aufenthalt“ abhängig

Dies gilt jedenfalls für nach dem 17.08.2015 eingetretene Erbfälle. Nun kann sich aber natürlich der „gewöhnliche Aufenthalt“, vereinfacht als „Lebensmittelpunkt“ verstanden, verändern und man kann beispielsweise diesen praktisch schrittweise nach Spanien verlagern.   Gesetzliche Regelung Weiterlesen…

Im Scheidung- und Trennungsfall immer das Testament überprüfen lassen. Auch bei Spanienvermögen

Warum nun diese Empfehlung? Generell kann als Leitlinie festgehalten werden, dass mit der Scheidung kein gesetzliches Erbrecht mehr besteht. Insoweit sind sich die deutsche, österreichische und spanische Rechtsordnung einig. Wurde ein ausdrückliches Testament zu Gunsten Weiterlesen…