So finden Sie einen zuständigen Notar für die Erstellung wenn der deutsche Erblasser zuletzt in Spanien wohnte

Diese Konstellation wird in der Rechtspraxis immer häufiger da sich immer mehr deutsche Käufer einer Immobilie entscheiden nach Spanien überzusiedeln.

Und dann sind nach der europäischen Erbrechtsverordnung die spanischen Behörden und damit auch spanische Notare für die Erstellung der Erbenbescheinigung zuständig.

 

Aber: An welchen Notar muss ich mich konkret wenden?

 

Hier gibt es bestimmte Auswahlmöglichkeiten, vorrangig zu den letzten Aufenthalten und Vermögenslageorten des Erblassers.

 

  1. Ein Notar der letzten Wohnsitzgemeinde oder Gemeinde des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes.

 

  1. Notar der Gemeinde des Schwerpunktes des Nachlassvermögens in Spanien

 

  1. Der Notar des Sterbeortes

 

Uns wenn es in den vorgenannten Gemeinden keinen Notar gibt?

 

Dann kann immer auch ein Notar in den angrenzenden Regionen der vorgenannten ausgewählt werden

Eine Auffangzuständigkeit wenn es weit und breit keinen Notar gibt ist der Wohnort des Antragsstellers also regelmässig eines Erben.

 

Was tun wenn Sie keinen geeigneten Notar in diesen Regionen kennen?

 

Eine sicherlich häufige Konstellation.

Dann und in der Praxis üblich ist es der auf Erbenangelegenheiten in Spanien spezialisierte Rechtsanwalt welcher die Entscheidung der Notarauswahl für Sie trifft.

 

Der spezialisierte Rechtsanwalt leitet in Spanien die Abwicklung internationaler Erbfälle

 

Dies stellt auch sicher dass das meist erforderliche ergänzende länderspezifische Fachwissen in der praktischen Abwicklung einbezogen wird.

 

Und wie finden Sie den passenden Rechtsanwalt?

 

Neben einer Empfehlung aus dem Bekanntenkreis ist hier heute sicherlich das Internet der zentrale Zugangsweg.

 

Die sechs häufigsten Gründe für die aktuelle 1 % Schenkung an Kinder auf Mallorca

Es geht hier darum eine sich aktuell sich für eine gewisse Zeitspanne eröffnete Möglichkeiten der Steuerminimierung zu nutzen,

sich als Elterngeneration zu entlasten und die Gesamtrechtsnachfolge der Kindergeneration möglichst optimal zu gestalten.

1. Die Steuerreduzierung auf 1 

Bei generell auf Mallorca 7 % iger Schenkungssteuer wird die Reduzierung auf 1 % dadurch erreicht dass beschenkte Kinder gleichzeitig auf die Geltendmachung eines Pflichtteils formal verzichten.

Unabhängig davon können diese Kinder aber später sonstige Vermögensgegenstände von Ihren Eltern erben.

Mit der aktuellen Schenkung wird wahrscheinlichen künftigen Steuererhöhungen quasi vorgebeugt.

 

2. Vermeidung der 19 % igen Verkaufsgewinnsteuer

 

Das ist möglich wenn die Kinder nach der notariellen Schenkung zumindest fünf Jahre mit dem notariellen Verkauf an Dritte zuwarten und bei dem Schenkungsvorgang eine Wertanpassung an den aktuellen Verkehrswert vornehmen.

Eine solche Zwischenschenkung wird somit gerade auch dann vorgenommen wenn die Eigentümerfamilie einen mittelfristigen Verkauf beabsichtigt oder jedenfalls für möglich hält.

3. Eigene Entlastung der Elterngeneration

Beim Erreichen eines höheren Alters wird die Unterhaltung und Betreuung von Immobilien, im Einzelfall auch deren Vermietung eher zu einer Belastung. Die aktuelle schenkweise Übertragung an die Kinder kann hier Abhilfe schaffen.

4. Die Modernisierungsinitiative der Kindergeneration fördern

Immobilien bedürfen entsprechender Erhaltungs- und Modernisierungsinvestitionen in bestimmten Zeitabständen

wird hier lebzeitig einem bestimmten Kind die Ferienimmobilie auf den Balearen zugewiesen können von diesem rechtsicher Investitionen in diese Immobilie initiiert werden.

5. Vermeidung oder Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen bestimmte anderer Kinder

Eine typische Konstellation ist diejenige eines Kindes zu welchen ein Elternteil lebzeitig keinerlei Kontakt hatte und welcher daher in der Generationennachfolge auch nicht wertmässig an der Mallorcaimmobilie beteiligt werden soll.

Hier ist dann im Einzelfall oft die Rechtswahl des deutschen Rechtes im eigenen Testament zu ergänzen sein.

6. Der Schenkungvorgang auf Mallorca als Baustein eines Gesamtkonzept der Generationennachfolge

Dann werden die Finca auf Mallorca einem Kind und andere Vermögengegenstände zeitgleich anderen Kindern zugewiesen.

Stand heute im Jahre 2023 ist eine steuerminimierte Schenkung von auf den Balearen gelegenen Vermögensgütern an Kinder betreffend die vier Baleareninslen Malloca, Menora, Ibiza und Formentera möglich.

Dies für Staatsangehörige von vielen EU-Staaten deren nationalen Rechtsordnung auch die Rechtsfigur der Schenkung unter Pflichtteilsverzicht kennen.

Das gilt beispielsweise für Deutschland und Österreich aber auch für Schweizer Bürger.

Bei verschenkenden Eltern anderer Nationalitäten bedarf es einer vorgeschalteten Sondierung von deren konkreter Erbrechtslage

Persönlich zum spanischen Notar oder sich vom Anwalt vor Ort vertreten lassen

Wann eine Vertretung nicht möglich ist

 

Ist die Vertretung bereits gesetzlich ausgeschlossen so stellt diese Frage nicht.

Dies gilt aber nur für wenige Handlungsbereiche wie etwa die höchstpersönliche notarielle Testamentserstellung oder den Fall des in Spanien Verschenken des gesamten Vermögens

 

Es kommt darauf an worum es geht

 

Ansonsten muss es also differenziert werden:

Ist meine persönliche Anwesenheit wichtig oder ist dieser Aufwand vermeidbar?

 

Was kann ich im Notartermin persönlich beitragen?

 

Sind noch Sachverhalte weiter aufzuklären oder Entscheidungen zu treffen ?

Das kann etwa die Einigung der Übernahme von Detailkosten betreffen oder mögliche ergänzende Vereinbarungen und auch Fragen der praktischen Abwicklung.

 

Gibt es konkrete Streitpunkte

 

dann kann die persönliche Anwesenheit zu deren konkreter definitiver Ausräumung sinnvoll sein

 

Hier dann einige Leitlinien

 

Erbschaftsannahmen ohne spezifische Konfliktpunkte bedürfen der persönlichen Anwesenheit des oder der Erben in der Regel nicht.

 

Gleiches gilt für notarielle Bauerklärungen dann wenn die Sachverhalte entsprechend vorgeklärt sind.

 

Immobilienkäufer in Spanien tendieren eher zur persönlichen Anwesenheit als die Verkäuferseite.

Das kann zur Zahlungsabwicklung und weiteren Informationsentgegennahme zum Kaufobjekt auch sinnvoll sein.

Alternativorganisationen, wie etwa die Zahlungsabwicklung über Notaranderkonto sind allerdings möglich.

 

Die lebzeitige 1 % Schenkung von Vermögensgegenständen unter Pflichtteilsverzicht auf Mallorca und den anderen Baleareninseln ist per gesetzlicher Regelung ausdrücklich in Vertretung möglich

und bedarf einer persönlichen Anwesenheit beim spanischen Notar auch rechtspraktisch nicht wenn die zentralen Punkte wie Niessbrauchsvorbehalt oder Wertfixierung zuvor abgeklärt wurden.

 

Das Kriterium der einfacheren Abwicklung

 

Gibt es aus sachbezogener Sicht keine Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit vor dem spanischen Notar kommt man zur Frage welche die praktisch einfachere Form der Abwicklung ist.

 

Persönliche Anwesenheit aller Beteiligter in Spanien oder vorherige Vollmachtserteilung respektive nachträgliche Ratifizierung der in Spanien erstellten notariellen Urkunde.

In den vormals westlichen deutschen Bundesländer sowie in Berlin ist die Ratifizierungsvariante bei einem spanischsprachigen deutschen Notar dann häufig die bequemere Variante

Die gesetzlichen Klarstellungen des balearischen Gesetzgebers zur 1 % Schenkung unter Pflichtteilsverzicht

Diese Klarstellungen erfolgten per gesetzlicher Regelung Ley 08/2022 vom 11. November 2022 und sind im Monat Januar 2023 in Kraft getreten.

 

Was gibt es Neues?

 

Vor allem wurden bisherige Zweifel betreffend die Möglichkeiten der inhaltlichen Ausgestaltung der Schenkungsverträge zwischen Eltern und Kindern beseitigt.

 

Was jetzt alles möglich ist?

 

Die Schenkung kann mit Auflagen an und Verfügungsverboten des Beschenkten verbunden werden.

Es können aber auch spezielle Widerrufskonstellationen vereinbart werden,

oder der Schenkungsvertrag kann einvernehmlich wieder aufgehoben und modifiziert werden.

 

Bereits vom Gesetzgeber vorgesehene Gestaltungsrechte

 

Neben der Möglichkeit der einvernehmlichen Vertragsaufhebung verbunden mit dem Abschluss eines neuen modifizierten Vertrages

sind vom Gesetzgeber bereits standardisierte Widerrufsgründe zum Schutz des Verschenkers vorgesehen.

Dies gilt für Fälle der Erbenwürdigkeit des Beschenkten, Nichterfüllung von Auflagen, Fallgestaltung der Undankbarkeit des Beschenkten wie beispielsweise die Nichtleistung von Unterhalt des Beschenkten an den Verschenker

oder gar die Misshandlung des Verschenkers durch den Beschenkten.

Derartige gesetzliche Widerrufsgründe müssen innerhalb einer 4-Jahresfrist geltend gemacht werden.

 

Spezifische Auflagen, Widerrufsfälle und Verfügungsverbote

 

Es ist mithin ein breites Spektrum vertraglicher Gestaltungsvarianten welche der balearische Gesetzgeber hier nun ausdrücklich eröffnet hat.

 

Gleichzeitig bleibt der Beschenkte erbberechtigt

 

Trotz seines Pflichtteilsverzichtes bleibt das beschenkte Kind weiter erbberechtigt nach dem verschenkenden Elternteil

sei es per testamentarischer Verfügung oder per gesetzlicher Erbfolge,

soweit die Eltern dies so wünschen.

 

 

Selbst eine Neugestaltung der Schenkung unter Pflichtteilsverzicht ist jetzt möglich

 

Hierzu sieht der Gesetzgeber vor,

dass dann der vorausgegangene Schenkungsvertrag mit Pflichtteilsverzicht aufgehoben werden muss.

 

Was ist die Absicht des Gesetzgebers?

 

Seine Absicht legt der Gesetzgeber ausführlich in seiner Begründung für die Neuregelung dar:

Der jüngeren Generation soll das Selbstständigwerden erleichtert werden.

Auch mache es keinen Sinn, angesichts der gestiegenen Lebenserwartung, dass die Kindergeneration erst kurz vor dem eigenen Rentenalter finanziell von der Elterngeneration per Erbfolge ausgestaltet wird.

 

Anwendbarkeit auch auf Vermögensübertragungen auf Mallorca durch hier nichtresidente ausländische Familien

 

Dies gilt jedenfalls für Deutsche und Österreicher, zwischenzeitlich auch gerichtlich bestätigt, betreffend die einschlägige Steuerminimierung auf 1 % bei auf den Balearen belegenen Vermögensgegenständen,

typischerweise also der Mallorcaimmobilie auch von Nichtresidentenfamilien oder im üblichen Sprachgebrauch der Ferienimmobilie.

 

 

Die 1 % Schenkung auf Mallorca:
Die aktuelle attraktivste Form der Generationsnachfolge
In Frage und Antwort

F: Was macht die 1 % Schenkung auf Mallorca und den anderen Baleareninseln so attraktiv? A: Lassen Sie mich zunächst konkretisieren worum es hier genau geht.: Es handelt sich um die Schenkung von auf Mallorca Weiterlesen…

Auch normale Immobilienschenkungen an Kinder sollen künftig auf Mallorca steuerbegünstigt werden

Das ist das Ergebnis eines Parlamentsbeschlusses des Regionalparlaments Ende 2022.

 

Die bisherige 7 % Steuerbelastung um 60 % oder 95 % reduzieren

 

Dies sieht der Parlamentsbeschluss vor, knüpft dies aber an bestimmte Bedingungen.

 

Bedingungen für die weitere Steuerreduzierung

 

Die beschenkten Kinder müssen mit Erstwohnsitz auf Mallorca haben, dürfen nicht mehr als 33.000 € brutto im Jahr verdienen und die Immobilie darf nicht mehr als 270.150 € wert sein.

Zudem darf die verschenkte Immobilie zum Erhalt der Steuerreduzierung binnen 3 Jahren nicht verkauft werden.

 

Reduzierung um 95 % für Beschenkte bis 35 Jahre

 

sind die Beschenkten Teil einer Grossfamilie und weniger als 35 Jahre alt

dann erfolgt eine Schenkungssteuerreduzierung von 95 %.

 

Ist Ziel der jüngeren Generation den Start ins Leben zu erleichtern erreichbar?

 

Nun, wohl eher nur bedingt und in Ausnahmefällen.

Die betreffende Familie der Elterngeneration muss ja zunächst überhaupt mal Eigentümerin einer solcher Wohnimmobilie in der Preisklasse bis 270.151 € sein und dann hat sich wohl auch bereits bisher eine innerfamiliäre Möglichkeit gefunden eine solche Immobilie kostenfrei der Kindergeneration zu Wohnzwecken zu überlassen.

 

Die 1 % Schenkung unter Pflichtteilsverzicht als attraktivere Variante auch für Nichtresidentenfamilien auf Mallorca

 

Das ist unsere aktuelle Schlussfolgerung Anfang 2023

wenngleich man die genaue gesetzliche Ausgestaltung weiter im Auge behalten sollte.

Immer häufiger in der Rechtspraxis: Als deutsche Familie sind Erbschein oder das europäische Nachlasszeugnis beim spanischen Notar beantragen

Früher ging man hier zum Amtsgericht, konkret zum Nachlassgericht welches örtlich für den letzten deutschen Wohnsitz des nach Spanien übergesiedelten deutschen Erblassers zuständig war.

Heute, nachdem die Europäische Erbrechtsverordnung für die Zuständigkeitsbestimmung an die Behörden des letzten Wohnsitzes in Europa anknüpft sind dann häufig die spanischen Notare zuständig.

 

Warum ist das wichtig einem mit internationalen Erbangelegenheiten besonders vertrauten spanischen Notar auszuwählen?

 

Nun, durchaus häufig, wird vom nach Spanien Ausgewanderten in seinem Testament gleichwohl die Anwendbarkeit gleichwohl die Anwendbarkeit des deutschen Erbrechtes vorgsehen.

Dann muss der spanische Notar die zutreffende Erbfolge nach dem deutschen Erbrecht bestimmen.

 

Oft ist ein handschriftliches deutsches Testament das massgebliche Dokument

 

obgleich es auch Gründen der Rechtssicherheit tendenziell empfehlenswertes erscheint das eigene Testament auch bei Auswanderung nach Spanien unter anwaltlichen Beratung vor einem spanischen Notar zu erstellen.

Allerdings im Ergebnis ist der spanische Notar dann nicht nur mit der Anwendung und Interpretation und Rechtsprechung des deutschen Erbrechtes befasst sondern auch mit dem deutschen Testamentstext welcher ohne spanisch Sprachkenntnisse zuerst in die spanische Sprache übersetzt werden muss.

 

Tandem sprachkundiger und international erfahrener Notar

und deutscher anwaltlicher Erbrechtsexperte mit Spezialisierung auf Spanien

 

Diese Kombination ist dann viel entscheidender als die regionale Nähe eines Notars zum letzten spanischen Wohnort des deutschen Erblassers

 

Für Nachlassgegenstände in Deutschland empfehlenswert ist dann ein in Spanien ausgestelltes europäisches Nachlasszeugnis

 

Soll ein Erbenzertifikat in einen anderen EU-Staat zur Nachfolge in dort belegene Vermögensgegenstände verwandt werden.

so empfiehlt es sich anstelle einer deutschen Erbscheinausstellung oder eines spanischen certificado de heredero mit anschliessender Übersetzung ein direkt im anderen Land gültiges europäischer Nachlasszeugnis zu erstellen respektiv erstellen zu lassen,

welches bisher in Spanien von vielen Notaren angesichts fehlenden Praxiserfahrung noch nicht erstellt wird.

 

Fazit: So vorgehen dass gehündeltes Fachwissen in Anspruch genommen wird

 

Das ist sicherlich generell empfehlenswert, besonders aber wenn es sich um länderübergreifende Sachverhalte handelt.

Neben rein formellen Abläufen welche hier teilweise bei national gegenläufigen Anforderungen in hinderliche Widersprüche münden können geht es hier auch darum praktische Lösungswege zu finden wenn es bei zu formeller Betrachtung eigentlich keine Lösung gibt.

 

Dies nach dem Motto: „Die logische Lösung muss hier so aussehen“

 

Das widerspricht dann übrigens keineswegs sinngemäss den jeweiligen Rechtsvorschriften sondern entspricht auch der Auslegung welche im konkreten Fall ein damit befassten Gericht tätigen würde.

Nur wenn alle Praxisfragen Gerichte entscheiden müssten wären wir in unser Lebenspraxis gelähmt.

In diesem Sinne geht das Bestreben im internationalen Rechtsverkehr dahin der Logik auch aussergerichtlich Geltung zu verschaffen.

Fincas mit Renovierung- oder Umbaubedarf auf Mallorca

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Wie finde ich richtige Finca auf Mallorca

Nun, Sie denken vielleicht so schwierig dürfte das ja nicht sein.

Aber in der Praxis steht oft die Begeisterung vom neuen Leben im sonnigen Súden im Vordergrund

anstelle sich nachhaltig die Frage zu stellen.

 

Welche Finca passt kurz-, mittel- und langfristig zu meinem Lebenszielen?

 

Unser Leben spielt sich in Zeitabschnitten ab in welchen wir sehr unterschiedliche Bedürfnisse und Fähigkeiten haben.

 

Bei Nutzung mit kleineren Kindern oder eigenen Enkelkindern ist der Pool wichtig, zu Berufszeiten der Erholungsfaktor und das Homeoffice , als rüstiger Rentner die Entfernung zu Freizeit- und Einkaufseinrichtungen

oder auch zur Bar im nächsten mallorquinischen Ort.

Später gewinnt die Gesundheitsinfrastruktur an Bedeutung und vielleicht die Unterbindungsmöglichkeite einer Betreuungsperson.

 

Lage und Austattung

 

Sie kennen ja den Maklerspruch „Lage, Lage, Lage“ um den zentralen Wertfaktor einer Immobilie zu beschreiben.

Unterschätzt werden hier auf Mallorca oft die längerfristig beschwerlichen ungeteuerten Zugangswege zur dann idyllisch gelegenen Traumfinca welche bei eigenen Zeiten längerer Nichtanwesenheit ja auch noch gegen Einbruch oder Besetzung geschützt werden muss.

Bei der Raumverteilung und Ausstattung kommt es nicht nur auf die aktuelle Situation an sondern auf die mit der Zeit mögliche, auch räumliche Anpassung an unterschiedliche Bedürfnisse.

 

Flexibilität in der Raumgestaltung

 

Die zielführende Frage ist beim Ankauf einer Landfinca auf Mallorca weniger wie ist die aktuelle Aufteilung sondern welcher Gestaltungspotential hat diese Finca.

Wie können die Räume umgestaltet werden,

sei es um mehrere kleinere Räume in einen grossen zu öffnen

oder einen grösseren in mehrere kleinere mit spezifischen Nutzungszielen aufzuteilen.

Hier gilt es natürlich mit im Auge zu behalten was die konkrete Baurechtssituation zulässt.

 

Thema Wiederverkäuflichkeit und Nutzung durch die Nachfolgegeneration

 

Der Kauf einer Immobilie ist eine Entscheidung mit längerfristiger Perspektive.

Keinesfalls aber bedeutet dies dass die Nutzungsart auf die gesamte eigene gleichbleibend sein wird.

Dann ist auch die Wiederverkäuflichkeit von vornherein ein zentrales Kaufkriterium.

Leitlinien sind hierbei die nicht zu individuelle bauliche Gestaltung und die kontrollierte Baurechtskonformität sowie die zukunftsweisende Baustruktur.

Ist die Nachfolgegeneration eingeplant so spielt deren berufliche und familiäre örtliche Verankerung ebenso eine Rolle wie deren finanzielle Möglichkeiten die Landfinca auf Mallorca weiter zu unterhalten.

 

Was kann ich aus diesem Ankaufsobjekt machen?

 

Damit haben Sie die zielführende Frage gestellt.

Mitunter benötigen Sie dann an dieser Stelle fachkundigen Rat, etwa vom Architekten, wenn bauliche Umgestaltungen angedacht sind, welche Ihnen dann auch gleich die ergänzenden Investitionskosten mit kalkulieren kann

Nicht der „Ist Zustand“ ist letztendlich entscheidend sondern das „Gestaltungspotenzial“.

Mallorca: Sich als Insel unabhängiger machen

Es sind die Krisen die uns klar vor Augen führen dass die Basiseigenversorgung ein zentrales Element unserer künftigen regionalen Gesellschaftsstrukturen sein wird

 

Modifizierung der bisherigen Globalisierung

 

Ebenso wie die Industrialisierung hat auch die Globalisierung mit Ihrer hier geografischen Arbeitsteilung viele neue Entwicklungen initiiert und ist ebenso teilweise über wünschenswerte Entwicklungen hinausgeschossen

 

Nur 15 % Eigenversorgung mit Lebensmitteln

 

Das kann auf Mallorca schnell zur Versorgungslücken führen wenn die Transportwege technisch durch Streiks oder auch Produktionskettenprobleme unterbrochen sind.

Heute ist uns bewusst geworden dass sowohl Pandemien, Kriege, Umweltkrisen oder Finanzmarktgeschehen zu Versorgungslücken führen können.

 

Die fast totale externe Abhängigkeit Mallorcas im Bereich der Stromversorgung

 

Dies nicht deshalb weil auf Mallorca kein Strom produziert würde, sondern deshalb weil hierfür importiertes Erdgas erforderlich ist,

allerdings, – in den aktuellen Zeiten des Russland-Ukraine Krieges erwähnenswert – nur zu einem geringen Anteil mit russischem Erdgas.

 

Ein Konzept der CO2 – neutralen regionalen Gesamtversorgung

 

Hieran wird auf der Insel noch nachhaltig gearbeitet werden müssen und zwar auf allem Ebenen und Produktionslinien. Auf regionaler Ebene sind die Gemeinden gehalten Autarkiekonzepte zu entwickeln. Gegebenenfalls muss auch über die Onshore- und Offshore Windenergienutzung im Umkreis der Balearen neu nachgedacht werden.

 

Regionale Basisversorgung mit Nutzung
gezielter verantwortbarer Globalisierungsvorteile

 

und das Ganze in einem überregionalen Sicherheitsnetz wie der Europäischen Union

aber auch anderen Regionalpartnerschaften etwa im Mittelmeerraum mit afrikanischen Staaten. Die Abhängigkeit von von einzelnen Lieferanten und Staaten gilt es ebenso wie bei jedem privaten Unternehmen zu vermeiden.

 

Heute teurer,

längerfristig ein Vorteil

 

Das Streben nach hohen kurzfristigen Vorteilen führt häufig  zu längerfristigen Katastrophen. Hier gibt es viele Beispiele aus allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen. Von Ankauf der billigen aber illegalen Immobilie über das vermeintliche billige russische Gas, „billigere“ unökologisch produzierte Lebensmittel mit negativen Gesundheits- und Umwelteffekten oder Vergiftungen bis

zur tendenziellen Selbstvernichtung der Menscheit durch die vermeintlich kostengünstigere Nutzung eingelagerter Energie aus der Weltgeschichte anstelle des rechtzeitigen Umstieges auf erneuerbarer tendenziell ungefährliche Energieproduktion.

 

Die Aufgabe der balearischen Regionalpolitik:
Aktivierung auch privater Investoren

 

Ja, was ist bei alledem die Aufgabe der balearischen Regionalpolitik?

Nun die richtige Weichenstellung für all diese Umstellungsprozesse.

Werden wegweisenden Projekte initiiert oder die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Realisierbarkeit geschaffen dann wird sich namentlich auf Mallorca mit seinen vielseitigen persönlichen internationalen Kontakten auch das nötige private Investitionskapital aktivieren lassen. Ausserdem können hier auch EU-Gelder einbezogen werden