Neben der DEUTSCH-SPANISCHEN Zweisprachigkeit, sowie ENGLISCH als dritte Kanzleisprache
auch KATALANISCHE / MALLORQUÍ als regionale und familiäre Verständigungssprache.
Ein Sprachdiplom, FRANZÖSISCH ergänzt die bis heute nachhaltig praktizierten Sprachen.
Diese Sprachbasis ist die Grundlage einer breitgefächerten interkulturellen Kompetenz,
von welcher heute in vielfältiger Weise auch die Mandantschaft der Kanzlei profitiert.