Hier gibt es einen zu beachtenden Unterschied zwischen den vor 8/2017 erteilten und den künftigen ab 8/2018 auszustellenden.
Während erstere bei Weitererfüllung der Erteilungsvoraussetzung zeitlich unbeschränkt fortgelten ist die Gültigkeit der letzteren, neuen, dann auf 5 Jahre begrenzt, wenn Appartements touristisch vermietet werden.
Bei Einfamilienhäusern bleibt es bei der Lizenzausstellung auf unbegrenzte Zeit.