Zur Gültigkeitsdauer touristischer Vermietungslizenzen auf Mallorca

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Hier gibt es einen zu beachtenden Unterschied zwischen den vor 8/2017 erteilten und den künftigen ab 8/2018 auszustellenden.

Während erstere bei Weitererfüllung der Erteilungsvoraussetzung zeitlich unbeschränkt fortgelten ist die Gültigkeit der letzteren, neuen, dann auf 5 Jahre begrenzt, wenn Appartements touristisch vermietet werden.

Bei Einfamilienhäusern bleibt es bei der Lizenzausstellung auf unbegrenzte Zeit.

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