Dies gilt namentlich für Fincas im ländlichen Berreich bei welchen bis heute wohl die Mehrzahl zumindest mit baurechtswidrig errichteten Bauteilen belastet ist.
So wurde zu früheren Zeiten nicht selten empfohlen wenn man erst einmal über die gemeindliche Bauabnahme verfüge könne man problemlos gewünschte Um- und Anbauten vornehmen.
Heute gilt es die Finca möglichst in den baurechtlichen Rahmen zurückzuführen mitunter um Sie überhaupt verkäuflich zu machen.
Viele Makler möchten nun Ihre Verkaufsbemühungen nicht mehr deshalb ins Leere gehen sehen weil der in dem Verkauf letzlich an der Baurechtswidrigkeit des angebotenen Objekts scheitert.
Minkner und Partner ist hier nicht das einzige Maklerunternehmen welches angekündigt hat nur noch baurechtskonforme Objekte zu vermarken.
Für den verkaufswilligen Eigentümer heisst per Nachlegalisierung oder Teilrückbau vorab seine Hausaufgaben zu machen.
Oft ist dann die notarielle Bauerklärung nachzufertigen mit vorbereitenden Tätigkeiten von Rechtsanwalt, Architekt und mitunter Vermessern