Weitere Reduzierung des zulässigen Bebauungsumfanges von Landfincas von 1500 auf 900 Kubikmeter

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Nach der unter den Regierungsparteien der Balearen jetzt abgestimmten Gesetzesvorlage ergibt sich bei 14.000 m2 Mindestgrösse jetzt eine maximal noch zulässige Wohnfläche von zirka 210 m2.
Auf geschützten Gebietsbereichen, – Überschwemmung, Brandgefahr oder Hangabrutschgefahr -, dürfen jetzt keine Häuser mehr errichtet werden.
Letzteres klingt eigentlich logisch aber bisher war das noch möglich.

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