Ursprünglich war Sie eher ein wahltaktisch konzipierter Steuervorteil für bestimmte Balearenbürger, die Steuerprivilegierung bei der lebzeitig schenkweisen Übertragung von Vermögensgütern, namentlich von Immobilien, auf die Kindergenerationen bis zu einem Wert von 700.000 € pro Kind.
Gerichtsurteile erweiterten die Steuerprivilegierung auf EU-Bürger und darüber hinaus
Dies immer dann wenn die Vermögenswerte auf den Balearen belegen sind, insbesondere Immobilien und Bankkontengelder. Neben dem europäischen Gerichtshof haben diese Steuerprivilegierungserweiterung auch national spanische Gerichte bestätigt.
Die zwei bisherigen fundamentale Steuervorteile der 1 % Schenkung
Neben der Reduzierung des nationalen Steuersatzes von 7,65 % progressiv regelmässig ansteigend bis in Richtung 20 %. kann mit dieser die bei nichtresidenten Eigentümern in Spanien 19 % ige Verkaufsgewinnsteuer vorausschauend vermieden werden, jedenfalls wenn man nach dem Verkauf Schenkungsvorgang mit dem 5 Jahre zuwartet.
Das aktuelle Zeitfenster nutzen
Ebenso wie die regionale Steuerprivilegierung auf den Balearen für den Erbschafts
und Schenkungssteuer unter Pflichtteilsverzicht auf der Streichliste von Steuerprivilegierungen der aktuellen Regierungen, regional und national,
bereits sehr dick unterstrichen ist spricht auch vieles dafür dass der ersatzlose Wegfall der Bodenwertzuwachssteuer nicht von Dauer sein wird.
Das Entfallen der Bodenwertzuwachssteuer jetzt als dritter Steuervorteil
Jedenfalls solange die in Spanien jetzt für verfassungswidrig erklärte Bodenwertzuwachssteuer noch nicht durch eine Ersatzsteuer ergänzt wird ist dieser lebzeitige Generationenübergang auch von dieser bisher anfallenden Steuer befreit.
Deshalb gilt es den schenkweisen Immobilienübertragung so zeitnahe wie möglich zu bewerkstelligen
wenngleich im Auge behalten werden muss ob eine derartige Neuregelung eventuell noch zeitlich rückwirkend eingeführt werden kann respektive eingeführt wird.