Bei Anwaltsnotaren ergeben sich hier zum einen die gleichen Kooperationsfelder wie bei “Rechtsanwälten“, siehe dort.
Soweit Sie als Notar über spanische Sprachkenntnisse verfügen, besteht unsererseits auch Interesse an der Tätigkeit für Mandanten unserer Kanzlei bei der Erstellung spanischer notarieller Urkunden, wie etwa von Vollmachten, deren Vorlagen wir Ihnen in spanischer Sprache mitliefern können;
ebenso bei der Ratifizierung spanischer Urkunden.
Bei dieser Konstellation würden wir uns über Ihre informatorische Kontaktaufnahme freuen.