Kooperation Bausachverständige

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bausachverstaendigerNamentlich beim Erwerb spanischer Immobilien, welche keine Neubauten darstellen und vom Käufer Reparatur-, Umbauten oder Bauerweiterungen vorgesehen sind,

gehen die Aufgabenfelder der rechtlichen Kaufabsicherung mit der des Bausachverständigen zeitlich quasi Hand in Hand.

Ähnliches gilt bei festgestellten Baumängeln mit und ohne aktuelle Umbauarbeiten.