Steht zu einer Darlehensabsicherung im wesentlichen spanisches Immobilienvermögen zur Verfügung, erfolgt die entsprechende Absicherung durch Hypothekenbestellung an der spanischen Liegenschaft.
Diese inklusive Vorbereitung der notariellen spanischen Urkunde sowie der Absicherung der entsprechenden Grundbucheintragung, wird in Spanien üblicherweise vom Anwalt übernommen,
ebenso wie Hypothekenlöschungsvorgänge nach erfolgter Darlehensrückzahlung.
Hier wenden sich dann ebenso ausländische, nichtspanische Geldinstitute wie Privatpersonen an unsere Kanzlei, um diese Vorgänge sachgerecht und sicher im Spanien zu bewältigen.