Welche Finca passt zu meinen Lebenssituation

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Eine Finca in Spanien oder konkret auf Mallorca ist oft ein Lebenstraum.

Dann sollte das Objekt auch möglichst gut ausgewählt sein, insbesondere dann wenn, – wie häufig -, ein erheblicher Anteil des lebzeitig erwirtschafteten Vermögens hier investiert wird.

 

„Finca“ ist in Spanien ein weit gefasster Begriff

 

und umfasst nicht nur, wie im deutschen Sprachgebrauch, eine als „Finka“ die typische Landfinka in südlichen Gefilden sondern eigentlich jede Art von bewohnbaren Räumlichkeiten, also etwa auch Apartments, bis hin zu unbebauten Grundstücken, entspricht also weitgehend dem deutschen Wort Immobilie.

 

Die Zeitspanne der Nutzung von Anfang an im Auge zu haben

 

In unserer heutigen Welt ändern sich die Lebensumstände in immer kürzeren Zeitabschnitten, Arbeitsplatz und Arbeitsinhalte werden andere und viele Arbeiten sind heute ortsunabhängig möglich.

Im Zusammenleben haben wir Lebensabschnittpartner. Kinder werden erwachsen und auch damit wandeln sich die Anforderungen an Wohnräume und Wohnumfeld.

 

Anpassbarkeit und Wiederverkäuflichkeit als Ankaufkritierien

 

Neben der Geeignetheit des Ankaufobjektes für die aktuelle Lebenssituation sollte die Spanienimmobilie jedenfalls auch an andere mittelfristige Wohnanforderungen anpassbar sein.

Das gilt sowohl für die Wohnumgebung wie auch die direkten Objektanforderungen.

Zu bedenken sind ebenso typische Wegstrecken wie die Raumaufteilung mit späteren Umnutzungsmöglichkeiten oder nachrüstbarer Komfort.

 

Die veränderbare Wohnaufteilung

 

Welche Wände haben keine strukturtragende Funktion und können potenziell herausgenommen werden?

Welche grösseren Wohnflächen können bei Bedarf einfach in mehrere kleinere Räumlichkeiten übergeführt werden und welche Wohnbereiche, etwa zur Zeit nur überdachte Flächen, können künftig in geschlossene Wohnbereiche umgewandelt werden.

Hier sind dann auch baurechtliche Aspekte zu beachten.

 

 

Die perspektivische Gemeinschaftsnutzung

 

Bereits von Anfang an mit zu berücksichtigen ist die Gemeinschaftsnutzung, wenn Fincas, wie dies nicht selten der Fall ist, von Gruppen, Bekannten oder Familien mit mehreren Generationen gemeinsam erworben werden.

Heute gilt dies auch für Arbeitskollegen oder in unserer modernen Welt für das Coworking ortsunabhängigen arbeitender Personen bis hin zu Projektgruppen.

Auch Vereinigungen oder Firmenleitungen erwerben mitunter Immobilien auf Mallorca, um diese Mitarbeitern zur zeitweisen Nutzung zu überlassen.

Sinnvoll sein kann auch die Einrichtung eines Gästebereiches, sei es für Familienmitglieder, im Alter für eine Betreuungsperson oder als vorgezogene Mitnutzungsmöglichkeit für einen Käufer.

 

Mentalitätsunterschiede und unterschiedliche Betrachtungsweisen

 

Die englisch-amerikanische Betrachtungsweise orientiert sich an der Überlegung „was kann ich aus diesem Objekt machen?“, die deutsche tendenziell daran „erfüllt dieses Objekt alle meine Kriterien?“

Wer nun wird hier leichter das perspektivisch geeignete Fincaobjekt finden können ist eher eine rhetorische Frage.

 

Die hundert Prozent geeignete Finca gibt es nicht

 

Das gilt in gleicher Weise für die Lebensumstände, den Lebenspartner, den Beruf usw.

Zudem ändert sich jeder von uns selbst im Laufe des Lebens mit der Folge veränderter Anforderungen.

Und, vergessen wir das nicht: Wäre alles immer ganz ideal würde uns das zu Tode langweisen und: „Der Weg ist das Ziel“

 

Das Auswahlkriterium des eigenen Lebensalters

 

Sagen wir mal hier gibt es Tendenzen, mit vierzig die städtische Immobilie, mit fünfzig das renovierbare Dorfhaus oder die Landfinca, mit sechzig das bereits modernisierte Dorfhaus oder die moderne Landfinca und mit siebzig das versorgungsnahe Apartment.

 

Was können Sie tun, wenn das erworbene Objekt nicht mehr den eigenen Lebensanforderungen entspricht

 

Die Antwort lautet: Anpassen oder verkaufen und gegebenenfalls im letzteren Fall ein aktuell besser geeignetes Objekt erwerben oder anmieten.

So kann es im Alter oft angemessen sein die unterhaltsaufwendige Landfinca in ein bequemes Apartment umzutauschen. Der Landfincaverkauf ist dann oft mittelfristig rechtlich vorzubereiten. Nicht selten sind tatsächliche Ergänzungsbauten im Grundbuch nachzutragen.

 

Sie hatten sich nicht für die richtige Objektart entschieden? Betrachten Sie das nicht als Katastrophe, sondern als Herausforderung

 

Sie haben ein Baugrundstück erworben und die Baurealisierung zieht sich zu lange hin. Dann verkaufen Sie das Baugrundstück und erwerben Sie eine bezugsreife Immobilie.

Berufswechsel, veränderte Familiensituation oder eine Erkrankung, oder gar das Versterben des Lebenspartners“ machen Ihnen einen Strich durch die Rechnung“

Dann tauschen Sie das Objekt, wenn die Anpassung zu aufwendig ist oder holen Sie sich andere Personen mit ins Boot.

 

Eine Finca sollte nicht zur Lebensfalle werden

 

In deutschen Konsulaten im Süden wird man Ihnen nicht nur von Einzelfällen im Alter auf Ihren Fincas vereinsamter Personen berichten können und kommt dann noch der

Alkohol oder eine nachhaltige Erkrankung hinzu kann man sich die Folgen ausmalen.

 

Rechtzeitig für den Wohnumstieg entscheiden

 

Die richtige Finca ist immer die für due aktuelle Lebenssituation am besten geeignet.

Zögern Sie nicht anstehende Entscheidungen rechtzeitig zu treffen.

Die zweite Finca kann dann im Einzelfall zusammen mit der Nachfolgegeneration erworben werden oder ein anteiliger Kaufpreis den Kindern steuerfrei im Rahmen des deutschen oder österreichischen Freibetrages geschenkt werden.

 

Begrenzte Vorauswahl und dann zugreifen

 

Hat man als Kaufinteressent einen Kriterienkatalog mit Prioritätskriterien erstellt und eine Reihe von potenziell geeigneten Fincas besichtigt dann sollte man die Kaufentscheidung auch nicht mehr all zulange hinausschieben sondern bei dem perspektivisch am besten geeigneten Objekt zugreifen. Natürlich ist dann vor einer Vertragsunterzeichnung, – in Spanien meist zuerst der privatschriftliche Kaufvertrag -, das Objekt noch rechtlich und im Einzelfall auch bautechnisch zu überprüfen.

 

Zum Autor

Günter Menth, Rechtsanwalt & Abogado inscrito, ist seit über 20 Jahren mit Schwerpunkt Immobilien- und Erbrecht auf Mallorca tätig.

www.kanzlei-menth.de

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