Es gibt eine Vielzahl von Situationen, in denen die Beschaffung eines Wertgutachens für eine Spanienimmobilie äusserst nützlich sein kann.
Unsere langjährige Erfahrung zeigt dass hier in der Praxis oft zu grosse Zurückhaltung an den Tag gelegt wird, bevor man sich per Wertgutachten Sicherheit zum aktuellen Verkehrswert verschafft.
Bei Gutachterkosten von 350 € bis 500 € bei Immobilienwerten bis 500.000 € sollten hier diese keinen wirklichen Hinderungsgrund der Beschaffung darstellen.
Wann nun ist eine Wertgutachtenerstellung angezeigt?
- Vor dem Immobilienkauf
zur wertmässigen Absicherung
- Bei Auflösung von Miteigentümergemeinschaften
zur Klärung des Auszahlungsbetrages
- Bei Pflichtteilsansprüchen
zu deren Wertfixierung
- Im Vorfeld von Immobilienkäufen
zur adäquaten Kaufpreisfixierung
Wer beim Immobilienankauf den Marktpreis kennt hat Sicherheit betreffend des Wiederverkaufswertes.
Bei der Auflösung von Miteigentümergemeinschaften, wie etwa auch Erbengemeinschaften, zögern die Beteiligten oft zu lange mit der Inauftraggabe eines Wertgutachtens, welches häufig in der Lage wäre, sonst länger andauernde Konfliktsituationen abzukürzen oder erst gar nicht entstehen zu lassen.
Bei Pflichttteilsansprüchen sollte namentlich der Pflichttteilsberechtigte zügig ein Wertgutachten beschaffen.
Ansonsten besteht die Gefahr der Abrechnung auf der Basis der Katasterwerte, welche mitunter erheblich unter dem Verkehrswert liegende Beträge ausweisen.
Schliesslich bringt die Kenntnis des aktuellen Verkehrswertes gerade für den Verkäufer der eigenen Immobilie in Spanien einen meist unbeachteten oder unterschätzten Vorteil in doppelter Hinsicht mit sich:
Die Sicherheit, wie hoch der Verkaufspreis angesetzt werden soll und ein gutes Argument, wenn ein potenzieller Kaufinteressent das Verkaufsobjekt unter dem Marktpreis erwerben möchte.