NUR NOCH EINGESCHRÄNKTER BESTANDSSCHUTZ BEI ILLEGALEN BAUTEN AB 2018

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Mit dem 01.01.2018 ist das balearische Bau- und Bodengesetz/Ley de Urbanismo reformiert worden.

  1. Im ländlichen Bereich/Aussenbereich errichtete Gebäude oder Gebäudeteile geniessen keinen Bestandsschutz mehr,
    wenn die bisher geltende 8-jährige Verjährungsfrist am 31.12.2017 noch nicht abgelaufen war.
  2. Bei illegalen Bauten innerhalb des beplanten Bereiches/Urbanisation gilt die bisherige Verjährungsregelung derzeit auch weiter.
  3. Bussgelder wegen Baurechtswidrigkeiten können allerdings nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht weiter verlängert werden.
  4. Die Beweispflicht betreffend den Ablauf der Verjährungsfrist obliegt dem Eigentümer.

 

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