Nun, wer in Spanien eine Immobilie fertiggestellt muss grundsätzlich eine Zehnjahresversicherung für die Baustruktur abschliessen.
Dies gilt allerdings dann nicht wenn diese nur selbstgenutzt wird.
Übergang von Selbstnutzung zum Verkauf
Entscheidet man sich nun als Eigentümer gleichwohl später noch binnen zehn Jahren zum Verkauf, muss dann die entsprechende Versicherung nacherstellt werden?
Versicherung nachabschliessen
Diese Verpflichtung besteht anlässlich des Verkaufes nicht absolut, wohl aber dann wenn die Käuferseite im notariellen Kaufvertrag nicht darauf verzichtet.
Versicherung suchen zur Restzeitversicherung
Hier ist es in der Praxis nicht immer ganz einfach eine Versicherung zu finden welche den Restzeitraum bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Baufertigstellung versichert.
Bei kurzer Restfrist Notartermin hinausschieben
Fehlt im Verkaufszeitraum beispielsweise weniger als ein Jahr und die Käuferseite möchte nicht formell auf die Nachversicherung verzichten könnte der Verkauf mit der privatvertaglichen Vereinbarung angeboten werden dass der Notartermin erst nach Ablauf der 10 Jahresfrist erfolgt.
Wann beginnt die 10-Jahresfrist genau zu laufen?
Fristbeginn ist die Bauabnahme durch den privaten Architekten oder die Gemeinde.
Generell wird am Beispiel des seguro decenal deutlich dass auch ein Verkaufsvorgang einer Finca in Spanien durchaus mittelfristig sorgsam vorbereitet werden sollte.