Komplettabwicklungen von Immobilienübertragungen ohne nötige Anwesenheit in Spanien

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Wann ist das möglich und wann empfehlenswert?

Möglich ist dies grundsätzlich bei jedem immobilienbezogenen Vorgang in Spanien. Nur sogenannte höchstpersönliche Rechtsgeschäfte, wie etwa die Testamentserstellung, sind auch in Spanien von der Vornahme durch einen Vertreter ausgeschlossen.

Komplettabwicklung wiederum bedeutet, dass sämtliche notwendige Einzelhandlungen vom Vertreter in Spanien getätigt werden können.

Hierfür gibt es zwei Varianten.

Die Vorerstellung der notwendigen Urkunde durch den Vertreter vor Ort als zunächst nur mündlich Beauftragte mit nachträglicher notarieller Ratifizierung, sprich Genehmigung, der erstellten Urkunde im Heimatland
oder die Voraberstellung der notariellen Vollmacht mit Überbeglaubigung für den internationalen Rechtsverkehr mit Apostille.

Den Abschluss der Komplettabwicklung bei Immobilienübertragungen bildet regelmässig die Grundbucheintragung des Rechtsnachfolgers.

Welche immobilienbezogenen Vorgänge erfolgen nun in der Rechtspraxis im Rahmen einer solchen für den Betroffenen maximal vereinfachten Abwicklung?

Dies sind namentlich die folgenden:

  1. Immobilienerwerb und Immobilienverkauf
  2. Erbschaftsannahmen und Schenkungen
  3. Hypothekenbestellungen und Hypothekenlöschungen
  4. Altbauerklärungen zur formellen Absicherung des Bestandsschutzes

Vereinfacht wird heute in diesem Rahmen auch die Generationennachfolge indem eine Erbschaftsannahme, familienin- oder –extern, mit weiteren Übertragungsvorgängen verbunden wird:

Die Erbschaftsannahme mit Verkauf oder Schenkung.
Im Ergebnis wird dann ein Familienmitglied oder auch eine familienfremde Person Eigentümer der Spanienimmobilie.

Die Vorabstimmung erfolgt heutzutage vorwiegend per email. Auch in der Vorbereitungsphase bedarf es somit keiner spezifischen Reiseaktivität.

Die Komplettabwicklung nach dem notariellen Akt und sodann in Spanien mit Steuerzahlungen und insbesondere der Grundbucheintragung ist abgeschlossen.

Zudem erlaubt die gezielte rechtsgutachterliche Vorbereitung oft die kombinierte Erledigung mehrerer notarieller Akte und anschliessender Grundbucheintragung.

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