Wir sprechen hier von einem Haus mit Wasser- und Stromversorgung.
Bei fester Verbindung mit dem Boden entspricht die Baurechtslage einem auch aus anderen Materialien erstellen Haus.
Bei Containerhäusern oder Häusern auf Rädern betreten wir in Spanien eine gewisse rechtliche Grauzone.
Die gesetzliche Definition für bewegliche Güter findet sich im Art 335 Codigo Civil:
Der Transport muss ohne wesentliche Beeinträchtigung möglich sein.
Dann könnte deren Aufstellung auch auf ländlichen Grund theoretisch baurechtlich möglich sein.
Aber natürlich können auch nicht alle beweglichen Güter rechtlich auf dem eigenen Grundstück verbleiben. Dies gilt nicht nur für fahruntaugliche PKWs.
Im Detail sind die weiteren Anforderungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
In Palma bedarf es wohl einer Mindestgrundstücksgrösse von 14.000 m2, einer Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums und darüberhinaus ist auch hier die Notwendigkeit des Erhaltes einer Baugenehmigung erforderlich.
Ohne klare Rechtsgrundlage, wie etwa in den Vereinigten Staaten mit im übrigen anderem kulturellem Hintergrund.
ist eine solche Wohninvestionsvariante wohl derzeit auf Mallorca nicht allgemein zu empfehlen. Jedenfalls ist zunächst eine Absicherung mit der konkreten Gemeindeverwaltung anzuraten.