Nachdem zunächst per Notarterminbeschränkung auf absolout „dringliche“ Angelegenheiten die Immobilienübertragung etwa auf Kinder praktisch ausgesetzt war sind jetzt wieder erweitert Notartermine in Spanien und namentlich auf Mallorca möglich.
Solange Sie hierzu, – wohl bis Ende Juni 2020- nicht nach Spanien einreisen können ist eine entsprechende notarielle Vollmachtserstellung an der Rechtsanwalt vor Ort der praktisch gangbare Weg.