Normalerweise realisiert man als Rechtsanwalt für die Mandantschaft einzelne Immobilienübertragungsvorgänge.
Namentlich bei nichtspanischen Immobilieneigentümerfamilien, etwa mit einer Zweitwohnsitzimmmobilie in Spanien oder speziell auf Mallorca, werden in jüngerer Zeit mehr und mehr praktisch gleichzeitig zwei Übertragungsvorgänge, oder jedenfalls notarielle Urkundenerstellungen, getätigt.
Von welchen Vorgängen ist hier konkret die Rede?
Es werden etwa Erbschaftsannahmen mit Verkäufen oder auch mit Schenkungen an die Kindergeneration verbunden.
Häufig erfolgen auch Immobilienverkäufe mit vorgeschalteter notarieller Bauerklärung.
Letzteres ist zwar kein Übertragungakt.
Erforderlich ist aber ebenfalls eine notarielle Grundbucheintragung dieses Vorganges.
Beliebte Doppelpacke notarieller Urkunden ergeben sich auch bei Vollmachten für Spanien, Patientenverfügungen oder Testamentserstellungen direkt verbunden mit dem Ankauf einer spanischen Liegenschaft.
Es macht also Sinn bei bestimmten zentralen Anlässen wie dem Immobilienerwerb, dem Immobilienverkauf oder einer Erbschaftsannahme in Spanien zugleich über die gegebenenfalls empfehlenswerte Miterstellung weiterer notarieller Urkunden nachzudenken.
Natürlich ist es praktisch einfacher mehrere Vorgänge direkt in einem Termin mitzubewältigen.