8 wichtige Dinge – Ihr Anwaltspartner für die Immobilie auf Mallorca

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Zeitfenster und Zeiträume

Ein Rechtsanwalt für die Mallorcaimmobilie wird üblicherweise in Etappen immer wieder kontaktiert respektive die anwaltliche Dienstleistung in Anspruch genommen.

1. Der erste Kontakt

entsteht meist dann, wenn man sich entschieden hat eine Liegenschaft auf Mallorca zu erwerben und sich betreffend den Ankauf einer konkreten Finca mit dem Verkäufer über den Kaufpreis geeignet hat.
Dann gilt es seitens des Rechtsanwaltes das Ankaufsobjekt rechtlich
und insbesondere auch baurechtlich zu prüfen.
Dies jedenfalls vor Unterzeichnung eines in Spanien bereits verbindlichen privaten Kaufvertrages, welche durchaus unterschiedliche Namen tragen wie Vorvertrag, Optionsvertrag oder Arrasvertrag u.a.

2. Mitprüfung beider Ankaufsgestaltung

Zu diesem Zeitpunkt sollte vorrausschauend auch mitgeprüft werden wer mit welchen Rechten oder auch in welcher Rechtsform die Immobilie auf Mallorca erwirbt.
Soll die Kindergeneration sogleich mitbeteiligt werden? Empfiehlt sich zunächst ein Optionskaufvertrag oder soll der Ankauf bereits gesamtverbindlich erfolgen?

3. Spätere typische Zeitpunkte der Kontaktaufnahme mit dem Anwalt

Etwa wenn ein Bauprojekt ansteht oder die erworbene „Finca“ langzeit-, oder touristisch vermietet werden soll.
Mitunter steht auch der Zukauf eines Nachbarbaugrundstück an oder es sind Fragen mit dem Nachbarn sind zum konkreten Grundstückgrenzverlauf zu klären.

4. Die Legalisierung ist oft ein Thema bei Landfincas auf Mallorca

Haben Sie nicht legale, also vor 1956 oder ohne Baugenehmigung und Bauabschluss errichtete Bauteile bei Ihrer Immobilie auf Mallorca dann gehören Sie keineswegs zu einer verschwindenden Minderheit.
Empfehlenswert ist es jedenfalls diese Thematik aktiv anzugehen und die Handlungsmöglichkeit abzuklären.
Dies umso mehr als aktuell, Ende 2023/ Anfang 2024, die neue Regionalregierung hier eine Gesetzesinitiative zur erleichternden Nachlegalisierung in Vorbereitung hat.

5. Der Check der Verkaufsreife, wenn Sie sich zur Veräusserung entschlossen haben

Beispielhafte Prüfpunkte sind hier die vollständige Erfassung der Bebauung im Grundbuch oder die Aktualisierung der Bewohnbarkeitsbescheinigung welche grundsätzlich für einen Zeitraum von 10 Jahren ausgestellt wird.
Mitunter müssen auch notarielle Vollmachten beschafft werden.
Offizielle Immobilieninvestitionsrechnungen gilt es vorzuhalten um die Verkaufsgewinnsteuer zu reduzieren.

6. Der Eintritt ins Rentenalter ist der geeignete Zeitpunkt zur Regelung der Generationennachfolge

Auf den Balearen besondere steuergünstig sind hier Schenkungen an die Kinder unter Pflichtteilsverzicht und aktuell jetzt in 2024 gilt dies auch unter anderen verwandten Personen wie Geschwistern sowie im Verhältnis Tante/Onkel zu Nichten und Neffen.
Die steuergünstigen Gestaltungsmöglichkeiten haben hier eine Erweiterung erfahren.
Bei Kenntnis von Familien- und Vermögenssituation sowie Ihrer Zielrichtung kann der Rechtsanwaltspartner Ihnen den optimierten Gestaltungsweg sondieren.

7. Zu langes Hinausschieben ist ein häufiger Fehler in der Rechtspraxis

Dies gilt nicht nur für den Fall der Nichterstellung eines Testaments ohne Kinder, einer Konstellation mit oft vieljähriger Erbensuche verstreut über die ganze Welt. Auch Steuersparzeiträume werden nicht genutzt. Die Ergänzungsbebauung und generell die Bebauung ist nach Zeitabläufen nicht mehr möglich oder betagtere Eigentümer haben psychisch oder interlektuell nicht mehr die Kraft zu einer geordneten Fortgangsentscheidung.

8. Veränderte Lebenssituationen schaffen oft Handlungsbedarf

Das gilt nicht nur für die Scheidung oder Trennung sowie das Versterben eines Familienmitgliedes, auch Gesundheitsprobleme oder berufliche Veränderungen sind hier oft ein Anlass für rechtlichen Handlungsbedarf betreffend die Immobilie auf Mallorca. Immer ist der Anwaltspartner hier die richtige Anlaufstelle zur Fortgangsgestaltung

 

Lesetipp:  4 Kriterien, die die Anwaltssuche auf Mallorca erleichtern 

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