Im Artikel 7 des Dekret 9/2020 wurde nun mehr eine Reduzierung des möglichen Poolbaues wie folgt vorgesehen;
– Nur noch ein Schwimmbad pro Finca
– Maximal 35 m2 Wasseroberfläche
– Höchstens 60 m3 Wasservolumen
Von zunächst vorgesehenen weiteren regionalen Einschränkungen in Zonen mit schlechter Grundwasserqualität wurde aktuell abgesehen.
Mittelfristig aber dürften generell weitere Einschränkungen für die Wohnbebauung im ländlichen Bereich der Balearen zu erwarten sein.
In Deutschland juristisch im Baurecht als „Aussenbereich“ bezeichnet, dürfen diese Zonen seit Jahrzehnten für den normalen Einfamilienhausbau nicht mehr genutzt werden.