Durch das neue Tourismusgesetz werden Kaufinteressenten mit
Renditeerwartungen aus der touristischen Vermietung ausgebremst

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Moratorium für Gästebetten auch in der touristischen Vermietung

 

Das ist ein zentraler Inhalt des neuen balearischen Touristengesetzes, vorgestellt und in Kraft getreten als Dekret am 14.02.2022.

Konkret bedeutet dies dass grundsätzlich binnen vier Jahren keine weiteren Anträge zur touristischen Fincavermietung mehr genehmigt werden.

 

Der Branchenverband Habtur sagt Gästebettenwegfall voraus

 

Dies erscheint für den Bereich der touristischen Fincavermietung auch nachvollziehbar da die touristischen Vermietlizenzen bei Erteilung ab 2017 Nichtverlängerung nach 6 Jahren Laufzeit im konkreten Fall praktisch der Branche verlorengehen.

 

Kaufinteressenten mit Interessenten an touristische Vermietung müssen in Kaufobjekte mit alter Vermietungslizenz investieren

 

Bei den touristischen Vermietungslizenzen gibt es eine 2 Klassengesellschaft.

Die Langzeitbegrenzenten vor Inkrafttreten des Tourismusgesetzes von 2017 und die danach erworbenen.

Die früheren, es handelt sich um zirka 28.000, haben eine zeitliche unbegrenzte Gültigkeit und sind auf den Käufer übertragbar.

Wer als Käufer touristisch vermieten möchte muss also auf dem Markt nach Objekten mit solchen „alten“ touristischen Genehmigungen suchen.

 

Aktuelle Käufer noch ohne beantragte touristische Vermietungsgenehmigung müssen umdenken

 

also nach neuen Lösungen suchen. Wenn nicht Verkauf dann könnte ja ein Modell der künftigen gemeinschaftlichen Nutzung mehrerer zielführend sein. Je nach konkreter Ausgangslage kommen dann verschiedene Vertragsgestaltungen hierfür in Betracht.

 

Detailmodifizierungen in der gesetzlicher Regelung bleiben noch möglich

 

Dies weil die konkrete Ausgestaltung den jeweiligen Inselräten überlassen wurde und weil dem Gesetzesdekret zur Vermeidung eines Auftragssturms in letzter Minute noch eine Nachberatung des Gesetzgebers folgen wird.

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