Die E-Mail Kommunikationsklausel auch in spanischen Immobilienkaufverträgen

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Grenzüberschreitende Vertragsschlüsse und moderne Technik haben auch mehr und mehr Einfluss auf die juristische Vertragsgestaltung.

Dies gilt insbesondere auch für die  privatschriftlich in Spanien bereits rechtsgültigen Immobilienkaufverträge.

Um unabhängig vom aktuellen Aufenthaltort zeitnahe rechtsgültige Vertragsschlüsse zu ermöglichen werden in diese Verträge heute die E-Mailanschriften aufgenommen mit ausdrücklicher Anerkennung auch per Email nach Unterschrift übersandter Verträge  oder sonsitger vetragsrelevanter  Zustellungsschreiben.

Um dann als Absender wichtiger Schreiben beweiskräftig den Emailzugang nachweisen zu können

kann dann, – nach entsprechender eigenen Registrierung -, das Emailschreiben auch wie ein Bürofax – Einschreiben, mit Zugangsbestätigung übersandt werden.

Gesamtheitlich eine sehr wesentliche Erleichterung im internationalen Rechtsverkehr.

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