Phase 1: Objektsuche und Vorentscheidung für ein Objekt
Phase 2: Mündliche Einigung auf einen Kaufpreis und Reservierungsvertrag
Phase 3: Fixierung der Vertragsinhalte mit privatem Kaufvertrag
Phase 4: Abschluss notarieller Kaufvertrag mit Eigentumserwerb
Phase 5: Abwicklungsfortgang bis zur Grundbucheintragung
Hier möchten wir Ihnen keine vollständige,- wenn dies überhaupt möglich ist -, Checkliste sondern nur einige wenige Orientierung für Ihrem Immobilienkaufvorgang an die Hand geben.
Zu Phase 1:
Mieten Sie ein vergleichbares Objekt in Ihrer Zielregion, proben Sie den späteren Alltag unterhalten Sie sich mit Spaniern und Deutschen in dieser Region
Zu Phase 2:
Ein Reservierungsvertrag, mit typischerweise etwa 3.000 € als Risikoeinlage macht Sinn wenn Sie prinzipiell von Objekt und Preis überzeugt sind aber noch eine zeitnahe Abklärung, etwa binnen 2 Wochen, bei Ihnen anstehten. Kaufen Sie nicht, ist dieser begrenzte Betrag für Sie verloren.
Zu Phase 3:
Der private Kaufvertrag dient in Spanien dazu die wesentlichen Vertragsinhalte zu fixieren und Klärungen mit mittelfristigen Zeitbedarf wie Hypothekenfinanzierung oder zur Baurechtssituation herbeizuführen zu können.
Jedenfalls ab dieser Phase empfiehlt sich die anwaltlich Begleitung des Ankaufsprozess.
Zu Phase 4:
Mit dem Notarvertrag werden die privatvertraglichen Inhalte notariell niedergelegt und der Zahlungsvorgang abgesichert.
Zeitgleich erfolgen in Spanien bereits Eigentumsübergang und Schlüsselübergabe.
Zu Phase 5:
Der weitere Fortgang bis zur in Spanien nur deklaratorischen Grundbucheintragung inklusive Steuerzahlungen wird Ihnen von der den Kaufvorgang begleitenden Rechtsanwaltskanzlei abgesichert. Nach zirka drei Monaten sind Sie dann auch als neuer Eigentümer im spanischen Grundbuch eingetragen.