Insbesondere bei Landfincas auf Mallorca ergeben sich bis heute sehr häufig Abweichungen zwischen den im Grundbuch und Kataster erfassten Daten sowohl betreffend die Grundstücksgrösse wie auch bei der bebauten Fläche oder deren Qualifizierung.
Historisch bedingt ist dies dadurch dass ursprünglich geschätzte Grundstücksgrössen und bebaute Flächen zur Eintragung kamen und ausserdem später oft, Bauteile ergänzt oder Raumumnutzungen vorgenommen wurden.
Nicht selten wurden Lagerräume zu Wohnbereichen umfunktioniert.
Zudem wurden die beiden Register bis vor einigen Jahren praktisch unabhängig voneinander geführt.
Nun ist bei Grundstücksübertragungen zumindest die Mitangabe der entsprechenden Katasterreferenznummer gesetzlich vorgeschrieben.
Als Eigentümer einer Immobilie in Spanien sollte man heute eigeninititativ dafür Sorge tragen dass einerseits beide Registereintragungen übereinstimmen und diese zudem auch die reale Situation Korrekt wiedergeben.
Zunächst muss man die entsprechenden Ausgangsdaten mit aktuellen Grundbuch- und Katasterauszug erfassen.
Schritt 2 ist dann die Überprüfung der Übereinstimmung mit der Realität.
Und Schliesslich gilt es drittens zu klären ob und welcher konkrete Handlungsbedarf besteht.
Jedenfalls in Vorbereitung eines Verkaufsfalles muss hier für die zutreffende Erfassung Sorge getragen werden.
Die Konsequenz im Einzelfall kann aber auch diejenige kleinerer Umbauten zur Rückführung des Objektes in einen baurechtskonformen Zustand sein ist
welcher heute ein erheblicher Wertfaktor und im Einzelfall Vorraussetzung für die Erteilung weiterer Bau- oder Umbaugenehmigungen ist.