Bisher galt dies nur für auf besonders geschützten Grund errichtete Bauten.
Jetzt, Ende 2017, sieht eine Gesetzesvorlage auf den Balearen vor, dass jede rechtwidrige Bebauung von ländlichen Grundstücken nach 8 Jahren keinen Bestandsschutz mehr erhalten durch Abschaffung der hier bisherig geltenden Verjährung von Bauordnungswidrigkeiten nach acht Jahren.
Diese Regelung entspricht dem in Europa bereits seit langem gültigen Rechtsstandart war seit längerer Zeit für ganz Spanien zu erwarten.