In den ersten Jahren des Mallorcatourismus wurden von den mallorquinischen Hotelbetreibern mit Bustouren am spanischen Festland Arbeitskräfte angeworben und diesen zur Bewältigung der Unterkunftsproblematik dann eigene Hotelzimmer zugewiesen.
Zwischenzeitlich wurden die Hotelzimmer wirtschaftlich zu wertvoll und externe Hotelarbeitskräfte versorgten sich auf dem normalen Wohnungsmarkt.
Dies wiederum erweist sich nunmehr als immer schwieriger, angesichts der aktuellen Kombination des in der Immobilienkrise seit 2008 gebremsten Wohnungsbaumarktes einerseits und des jetzt boomenden Tourismus mit ergänzendem Arbeitskräftebedarf andererseits.
Den Kessel zum Überlaufen gebracht hat nun alledings in dieser Situation die touristische Vermietung auch von Appartements, welche, Stand heute Frühjahr 2017, noch nicht gesetzlich zugelassen, aber gleichwohl in sehr relevantem Umfang bereits realisiert wird.
Angesichts der anstehenden Novellierung des Gesetzes zur privaten touristischen Immobilienvermietung auf den Balearen noch in 2017 ist im übrigen die Lealisierung der touristischen Vermietung von Privatwohnungen jedenfalls in Teilbereichen Mallorcas zu erwarten.
Die Folge: Erweiterte touristische Vermietung und weitere Verknappung und Verteuerung des Mietwohnangebotes für Hotelangestellte.
Dies hat auf der Baleareninsel Ibiza aktuell bereits dazu geführt, dass jegliche Wohngelegenheiten bis hin zu Balkonen zu Preisen von 500 € oder Wohnungen zu überhöhten Monatsmietpreisen von 1.500 € angeboten wurden.
Die logische Konsequenz einiger Gemeinden auf Ibiza geht daher bereits dahin, die touristische Appartementvermietung auf dieser Baleareninsel weitestmöglich zu untersagen.
Staatlicherseits versucht man dies über gesetzliche Regelungen und Steuernachteile, welche diejenigen Immobilieneigentümer treffen sollen, welche ihre Wohnungen leer stehen lassen und zugleich auf Werterhalt ohne Probleme oder Wertsteigerungen spektulieren zu regeln.
Nicht zuletzt auch viele Mallorquiner bevorzugen es dann, ihre Wohnung leerstehen zu lassen, wenn sie zuvor negative Erfahrungen mit Mietern gemacht hatten:
hohe Renovierungskosten, fehlende Einrichtungsgegenstände oder Mieter ohne Mietzinszahlung, welche zudem die Appartements bis zur gerichtlichen Räumung weiter besetzen.
Dies ist sicher nicht die Regel, wohl aber schmerzhafte Erfahrungen welche lange nachzuwirken pflegen.
Wie also könnte diese Problematik im Sinne einer Win-Win-Situation für alle Beteiligte gleichwohl juristisch korrekt gelöst werden?
Nun, es gibt auf Mallorca eine Vielzahl, auch deutscher, Eigentümern von Ferienwohnungen, welche bei der Wahl Ihrer Aufenthaltszeiten auf Mallorca gerade bewusst die Sommersaisonzeiten aussparen. In der Hauptsommersaison stehen diese Appartements also leer.
Rein rechtlich, könnten diese, – nach Stand heute -, mit Saisonmietverträgen rechtskonform an Hotelangestellte vermietet werden.
Was hat nun den Eigentümer von Ferienwohnungen auf den Balearen bisher von dieser Art Sommersaisonvermietung abgehalten?
Im wesentlichen die Befürchtung, Probleme bei Mietpreiserhalt zu bekommen, Unannehmlichkeiten betreffend die Sicherung persönlicher Sachen und mögliche Beschädigungen. Ähnliche Erwägungen also wie bei vielen mallorquinischen Eigentümern.
Allerdings auch diese Thematik ist juristisch zu bewältigen, etwa durch entsprechende Kautionen und ergänzende Haftung des jeweiligen Anstellungshotels oder gleich direkter Vertragsabschluss mit diesem.
Auch könnte es ein interessantes Geschäftsfeld für Makler oder Vermietungsdienstleister darstellen, diesen Vermietungsprozess vor Ort zu begleiten,
sei es durch eigene Anmietung, Kautionsstellung oder das Angebot eines Komplettservices oder Sorglosangebotes.
Hier nämlich dürfte ein weiterer entscheidender Hinderungsgrund für die Zurückhaltung vieler ausländischer Wohnungseigentümer zu finden sein, ihre eigene Immobilie in der Somersaison zu vermieten:
Kommunikations- und Zeitaufwand ohne entsprechende Sprach-, Rechts- und Abwicklungskenntnisse
Auf unserer reformierten interaktiven Website www.kanzlei-menth.de haben wir zu dieser Thematik einen Diskussionsplatz eröffnet, konkret im „Immobilienblog“.
Konsolidiert sich dieser Lösungsweg, könnte eine solche Teilzeitvermietung auch einen Finanzierungsbeitrag für Ferienappartementwohnungen darstellen, für welche im Rahmen der künftigen Gesetzesgebung zur touristischen Vermietung auf den Balearen die touristische Vermietung nicht eröffnet werden wird.
Namentlich wird eine solche Appartementvermietung für solche Wohneinheiten in Betracht kommen, welche nicht spezifisch mit besonders touristisch attraktiven Elementen wie eigenem Poolzugang oder Meerblick u.a. ausgestattet sind, aber sich gleichwohl in verkehrstechnisch akzeptabler Entfernung zu Hotelzonen befinden.