Sollen Auslandsimmobilien verwertet werden, dann wird man zum einen meist mit einer nicht geläufigen Sprache konfrontiert.
Das ist aber nicht alles. Hinzu kommt die Auseinandersetzung auch mit einem anderen Rechts- und Steuersystem.
Europäische Insolvenzverordnung sichert die direkte Handlungsbefugnis
Einer spezifischen Anerkennung seiner Befugnisse in Spanien zur Verfügung über in Spanien belegene Nachlassgegenstände bedarf der deutsche Nachlassinsolvenzvollstrecker nicht.
Insoweit wird dessen Handeln durch die Europäische Insolvenzverordnung erleichtert.
Der Nachlassinsolvenzvermerk im spanischen Grundbuch
Auch diese Absicherungsmassnahme kann der deutsche Nachlassinsolvenzverwalter, im Bedarfsfall mit Unterstützung eines vor Ort tätigen Rechtsanwaltes, in die Wege leiten.
Oft muss die spanische Nachlassimmobilie zuerst einmal aufgefunden werden
Hilfreich ist für diese Recherche die Kenntnis der wahrscheinlichen Lageregion.
Zielführend ist hier der vollständige Erblassername dann wenn der Erblasser als Eigentümer im spanischen Grundbuch eingetragen war.
Allerdings kann man in Spanien auch auf der Basis eines privaten Immobilienkaufvertrages ohne Grundbucheintragung bereits zum Eigentümer werden.
Dann folgt die rechtssichere Bewertung der Spanienimmobilie
Hier gibt es einige grosse spanienweit tätige Bewertungsgesellschaften welche zu diesem Zweck in Anspruch genommen werden können.
Aus deren Gutachten kann der Fachmann meist bereits weitere Hinweise zur rechtlichen oder baurechtlichen Situation entnehmen.
Die Verwertung, also meist der Verkauf, richtet sich nach spanischem Recht
Regelmässig sind nach der Feststellung des Verkehrswertes vor Ort tätige Makler mit dem Verkauf zu beauftragen.
Nicht selten sind in diesem Zusammenhang auch noch Rechte abzulösen, etwa Hypothekendarlehen.
Gesamtheitlich eine komplexe Aufgabe
Aber hier zugleich auch eine positive Nachricht: In Zusammenarbeit mit einem auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort in Spanien ist auch diese Aufgabenstellung meist in einem vertretbaren Zeitfenster zu bewältigen.