Die Enkelkinder als direkte Rechtsnachfolger der Immobilie auf Mallorca

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Das ist eine Gestaltungsvariante welche mehr und mehr in Betracht gezogen wird.

Die Enkel sollten volljährig sein

Dies zum einen aus praktischer Gründen da im Kindesalter die weitere persönliche Entwicklung noch nicht wirklich gesichert absehbar ist. Zum anderem aber auch aus rechtlichen Gründen weil sonst häufig das Vormundschaftsgericht miteingeschaltet werden müsste.

Vermieden werden können doppelte Übertragungskosten

und solche Übertragungskosten können namentlich bei Immobilien sehr relevant werden

namentlich weile es in Spanien nur vergleichsweise geringe Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge gibt in einer Grössenordnung 16.000 € spanienweit und 25.000 € auf den Balearen.

Die 1 % Schenkung unter Pflichtteilsverzicht ist nicht auf Enkelkinder anwendbar

Diese aktuell in 2022 noch mögliche steuergünstige Gestaltungsvariante ist für die Direktübertragung auf Enkelkinder nicht nutzbar da die balearischen Augangsregelungen diese auf Kinder beschränkt.

Die Kettenschenkung als Ersatzlösung

Das ist eine Möglichkeit dahingehend dass zunächst die Schenkung ein Kind und dann im zweiten Schritt an das oder die Enkelkinder erfolgt.

Zu beachten ist hier allerdings die Rechtsprechung der Finanzgerichte in Spanien und auch die in Deutschland wonach jedenfalls eine direkte Verbindung oder Verpflichtung zur Wertschenkung an die Enkelgeneration als Gesetzesumgehungstatbestand angesehen und damit steuerlich nicht akzeptiert würde.

Empfehlenswert ist daher hier das Verstreichenlassen von zwei Jahren nach der ersten Schenkung an die Kinder vor der Weiterschenkung an die Enkelkinder.

Geringanteilige Übertragung und anschliessende Auflösung der Miteigentümergemeinschaft

Das kann im Einzelfall eine geeigentes Gestaltungsmodell sein wobei es hier gilt eine Vermögenszuchwachssteuer möglichst nicht entstehen zu lassen.

Der Direktankauf durch die Enkelgeneration

Diese Variante welche grundsätzlich mit Nebenkosten von 10 – 12 % des notariellen übertragungswertes verbunden ist kann dann sachgerecht sein wann der Grosselterngeneration entsprechende monatliche Zahlungen zur Rentenaufbesserung zukommen sollen.

Verbleibende Restwerte können dann der Enkelgeneration per Testament im Erbwege zufliessen.

Verfügt die Enkelgeneration nicht über entsprechende Einnahmen zur monatlichen Raten- oder Rentenzahlung an die Grosseltern dann könnten diese Freibetragsrahmen von den Kindern an die Enkelkinder geschenkt werden.

Notnagel fristgerechte Erblausschlagung

Hat man es als Familie versäumt rechtzeitige eine steueroptimierte Rechtsnachfolge zu gestalten kann im Einzelfall noch eine fristgerechte Erbausschlagung von Kindern zugunsten von Enkelkindern in Betracht kommen.

Dann sollte man sich kurzfristig nach dem Erbfall, möglichst binnen eines Monats, fachkundig beraten lassen.

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