Teilen oder sharing als Modell der Zukunft
Tatsächlich ist es bereits ein Modell der Gegenwart und der Vergangenheit.
Auf Mallorca war und ist es noch mitunter im ländlichen Bereich üblich, dass man die landwirtschaftlichen oder Gartenerträge mit den Nachbarn austauscht. Man macht beispielsweise einen Besuch beim Nachbarn und bringt einen Korb von Feigen mit, die man nicht selbst so verbrauchen kann.
Das fördert natürlich auch die nachbarlichen Sozialkontakte.
In deutschen Großstädten hat sich beispielsweise das Carsharing bereits etabliert. Die zugehörige App zeigt an wo das nächste fahrbereite Fahrzeug geparkt ist, welches man dann, wiederum per App, wahlweise für eine Fahrt oder eine Anzahl von Stunden reservieren kann.
Braucht man das Auto nicht mehr stellt man es am aktuellen Platz ab, wobei auch auf Anwohnerparkplätzen unter anderem geparkt werden kann.
Das anfallende Entgelt wird automatisch vom Konto abgebucht.
Tendenziell alternativlos ist die gemeinsame Nutzung unter Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit
Auf unserem Planeten Erde gibt es nur begrenzte Räume zur baulichen Nutzung, Straßen für Verkehrsströme und Parkplätze ebenso wie Naturräume zur Regeneration unter anderem.
Werden Ferienimmobilien durchschnittlich jahreszeitanteilig nur zu gut 20% genutzt, bedeutet dies sie stehen zeitanteilig 80% leer.
Bei gemeinsamer Nutzung müssen also weniger Flächen versiegelt werden.
Zukunftsforscher setzen auf soziale Vorteile
Die anteilig kostengünstigere Nutzung erlaubt es erweiterten Bevölkerungsschichten etwa auch Ferienimmobilien mit zu nutzen.
Gibt es Wertzuwachse so können diese bei gemeinsamer Nutzung zur breiteren Vermögungsbildung beitragen.
Erfahrungsfelder im Ausland als Teil der beruflichen Qualifizierung
Das neue Forschungsfeld „Komplexe Systeme“ hat nicht nur mit der Covid-Krise und ersten Auszeichnungen mit Nobelpreisen Aufschwung erfahren sondern als Forschungsergebnis klargestellt, dass Praxiserfahrungen in verschiedenen Ausbildungsbereichen wie Wirtschaft, Soziales oder Naturwissenschaften ebenso wie die Erfahrung mit unterschiedlichen Lebensweisen in verschiedenen Ländern für künftige Berufstätigkeiten im Team und die Qualität von Entscheidungen unabdingbar sind. Regelmäßige zeitweise Aufenthalte in anderen Ländern können hier, aktiv genutzt, einen wesentlichen Beitrag leisten.
Auch die Tourismusgebiete haben Interesse an der durchgängigen Nutzung der Ferienimmobilien
Dies ist von besonderer Bedeutung auf Mallorca wo man seit Jahren an Konzeption arbeitet um von der Saisonbewirtschaftung wegzukommen um die örtliche Wirtschaft durchgängige Einnahmen zu verschaffen und viele heutige Saisonarbeitsstellen in Ganzjahresarbeitsplätze überzuführen.
Dazu gehört es auch die existierenden Zweitwohnsitze möglichst in die Ganzjahresnutzung überzuführen.
Aber natürlich gibt es auch Nachteile des Gemeinschaftseigentums
Diese gilt es zunächst wahrzunehmen und dann mit verschiedenen Gestaltungsangeboten möglichst zu minimieren.
Eingeschränkte tatsächliche Verfügbarkeit und Privatsphäre
können in positive Aspekte umgekehrt werden
Mehrere Miteigentümer einer Immobilie müssen sich über die Nutzung einigen, etwa per Jahresbelegungsplan.
Als Nachteil empfunden wird auch dass man seine Privatsachen nicht einfach hängenlassen, etwa Bilder, oder frei verteilt liegen lassen kann.
Bei einer Mehrzimmerimmobilie könnten hier als praktische Lösung einzelne Zimmer als Privatsphäre zugeordnet werden wie andererseits andere Bereich wie Wohnzimmer, Küchenbereich, Terrassen und Außenbereiche gemeinschaftlich genutzt werden können.
Gegebenenfalls sind so ja auch zeitlich überschneidende Aufenthalte möglich und Erschließung eins positiven Gemeinschaftsgefühls mit Erfahrungsaustausch persönlicher oder beruflicher Art.
Der jeder zeitliche Anteilsverkauf könnte nicht gewährleistet sein
Diese Thematik kann man vertraglich weitgehend in den Griff bekommen. So hat in Spanien jeder Miteigentümer ein Vorkaufsrecht.
Diesbezüglich sei empfohlen zwischen Miteigentümer zu vereinbaren, dass beim Verkaufswunsch jedem Miteigentümer das Vorkaufsrecht zum Ankaufspreis des entsprechenden Anteils abgesichert wird oder gegebenenfalls zum gutachterlich festgestellten Verkaufswert um einerseits den verkaufswilligen Miteigentümer auch einem Wertzuwachs zukommen zu lassen.
Der aufgedrängt unerwünschte Miteigentümer
Kommt die Ausübung eines Verkaufsrechtes nicht in Betracht stellt sich die Frage ob der aktuellen Miteigentümer jeden neuen Anteilskäufer akzeptieren muss. Diese Thematik ist nicht so einfach zu lösen.
Denkbar ist hier ein Recht des bisherigen Miteigentümers auch seinen Anteil gleichzeitig verkaufen zu können und hierfür ein ergänzendes Zeitfenster einzuräumen.
Jetzt zu den neuen Modellen der organisierten Miteigentümerstellung
Klargestellt sei hier zunächst, dass es sich hierbei um kein Timesharing, also nur Nutzungsrechte ohne Miteigentum, handelt mit in der Vergangenheit oft schwierigen oder verlustreichem Weiterverkauf.
Angeboten wird vielmehr nun von einigen Firmen wie VillaCircle oder Myne Homes der organisierte Ankauf durch mehrere Miteigentümer einschließlich Gesamtverwaltung.
Hier sollen sie zugleich von jeglichen Vor Ort Aufwand befreit werden.
Üblicherweise ist hier eine Hypothekenfinanzierung ausgeschlossen.
Kombination unterschiedlicher Nutzertypen
Teilweise werden bei diesen neuen Modellen bewusst unterschiedliche Nutzertypen kombiniert um auszuschließen, dass Beteiligte gleichwertige Nutzungszeitwünsche haben, wie etwa Schulferienzeiten, so dass etwa Familien aus verschiedenen deutschen Bundesländern oder Ländern kombiniert werden.
Sie haben bereits Bekannte mit welchen Sie die Familienimmobilie in Spanien gemeinsam erwerben und nutzen möchten
Das ist natürlich eine vorteilhafte Konstellation.
Hier zeigt unsere anwaltliche Erfahrung, dass parallel mit dem Ankauf verbundene klare vertragliche Regelung aller praktischer Aspekte von entscheidender Bedeutung sind. Denn typischerweise pflegen sich Lebenssituationen, beruflicher und gesundheitlicher Art oder Partnerschaften, im Zeitablauf zu ändern. Um so mehr gilt dies für Generationennachfolgen.
Entscheidend ist hier also die optimale ergänzende Vertragsgestaltung.
Günter Menth Rechtsanwalt & Abogado inscrito |
Tel.: 0034 – 971 – 55 93 77 Internet: www.kanzlei-menth.de |