Die Tageszeitung DIARIO DE MALLORCA vom 08.08.2017 fasst die Konsequenzen in 7 Punkten zusammen:
1. | Appartements: Stand heute gibt es keine gesetzeskonforme Appartementvermietung. Häuser und Doppelhäuser mit bereits erteilter touristischer Vermietungsgenehmigung: Diese dürfen ungestört weitervermieten. |
2, | Häuser und Doppelhäuser mit bereits erteilter touristischer Vermietungsgenehmigung: Diese dürfen ungestört weitervermieten. |
3. | Häuser ohne Genehmigung: Für diese ist der Zug zunächst abgefahren, sie müssen auf das Ende des 1-jährigen Moratoriums warten. |
4. | Appartements können dann in einem Jahr zur touristischen Vermietung angemeldet werden, wenn in ihrer Zone weitere Vermietungen gestattet werden. |
5. | Zur touristischen Vermietung der selbstgenutzten Wohnung: Hierzu wird es in einem Jahr ein neues zeitanteiliges Vermietungsmodell geben. |
6. | Weitere Voraussetzungen: Die Nachbarn müssen das touristische Vermietungsgeschäft genehmigen. |
7. | Was passiert mit den Reservierungen ilegal angebotener Appartements? Deren Vermietung war und ist verboten, nur jetzt werden Strafen bis 40.000 € verhängt |
Ergänzende Erläuterungen finden Sie hier noch in spanischer Sprache zu den einzelnen Punkten.