Das neue, an diesem Tag in Kraft getretene Balearengesetz beseitigt die illegale touristische Privatvermietung und ordnet den Sektor

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Diario de MallorcaDie Tageszeitung DIARIO DE MALLORCA vom 08.08.2017 fasst die Konsequenzen in 7 Punkten zusammen:

1. Appartements:
Stand heute gibt es keine gesetzeskonforme Appartementvermietung.
Häuser und Doppelhäuser mit bereits erteilter touristischer Vermietungsgenehmigung:
Diese dürfen ungestört weitervermieten.
2, Häuser und Doppelhäuser mit bereits erteilter touristischer Vermietungsgenehmigung:
Diese dürfen ungestört weitervermieten.
3. Häuser ohne Genehmigung:
Für diese ist der Zug zunächst abgefahren, sie müssen auf das Ende des 1-jährigen Moratoriums warten.
4. Appartements können dann in einem Jahr zur touristischen Vermietung angemeldet werden, wenn in ihrer Zone weitere Vermietungen gestattet werden.
5. Zur touristischen Vermietung der selbstgenutzten Wohnung:
Hierzu wird es in einem Jahr ein neues zeitanteiliges Vermietungsmodell geben.
6. Weitere Voraussetzungen:
Die Nachbarn müssen das touristische Vermietungsgeschäft genehmigen.
7. Was passiert mit den Reservierungen ilegal angebotener Appartements?
Deren Vermietung war und ist verboten, nur jetzt werden Strafen bis 40.000 € verhängt

Ergänzende Erläuterungen finden Sie hier noch in spanischer Sprache zu den einzelnen Punkten.