Die sechs häufigsten Gründe für die aktuelle 1 % Schenkung an Kinder auf Mallorca

Es geht hier darum eine sich aktuell sich für eine gewisse Zeitspanne eröffnete Möglichkeiten der Steuerminimierung zu nutzen,

sich als Elterngeneration zu entlasten und die Gesamtrechtsnachfolge der Kindergeneration möglichst optimal zu gestalten.

1. Die Steuerreduzierung auf 1 

Bei generell auf Mallorca 7 % iger Schenkungssteuer wird die Reduzierung auf 1 % dadurch erreicht dass beschenkte Kinder gleichzeitig auf die Geltendmachung eines Pflichtteils formal verzichten.

Unabhängig davon können diese Kinder aber später sonstige Vermögensgegenstände von Ihren Eltern erben.

Mit der aktuellen Schenkung wird wahrscheinlichen künftigen Steuererhöhungen quasi vorgebeugt.

 

2. Vermeidung der 19 % igen Verkaufsgewinnsteuer

 

Das ist möglich wenn die Kinder nach der notariellen Schenkung zumindest fünf Jahre mit dem notariellen Verkauf an Dritte zuwarten und bei dem Schenkungsvorgang eine Wertanpassung an den aktuellen Verkehrswert vornehmen.

Eine solche Zwischenschenkung wird somit gerade auch dann vorgenommen wenn die Eigentümerfamilie einen mittelfristigen Verkauf beabsichtigt oder jedenfalls für möglich hält.

3. Eigene Entlastung der Elterngeneration

Beim Erreichen eines höheren Alters wird die Unterhaltung und Betreuung von Immobilien, im Einzelfall auch deren Vermietung eher zu einer Belastung. Die aktuelle schenkweise Übertragung an die Kinder kann hier Abhilfe schaffen.

4. Die Modernisierungsinitiative der Kindergeneration fördern

Immobilien bedürfen entsprechender Erhaltungs- und Modernisierungsinvestitionen in bestimmten Zeitabständen

wird hier lebzeitig einem bestimmten Kind die Ferienimmobilie auf den Balearen zugewiesen können von diesem rechtsicher Investitionen in diese Immobilie initiiert werden.

5. Vermeidung oder Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen bestimmte anderer Kinder

Eine typische Konstellation ist diejenige eines Kindes zu welchen ein Elternteil lebzeitig keinerlei Kontakt hatte und welcher daher in der Generationennachfolge auch nicht wertmässig an der Mallorcaimmobilie beteiligt werden soll.

Hier ist dann im Einzelfall oft die Rechtswahl des deutschen Rechtes im eigenen Testament zu ergänzen sein.

6. Der Schenkungvorgang auf Mallorca als Baustein eines Gesamtkonzept der Generationennachfolge

Dann werden die Finca auf Mallorca einem Kind und andere Vermögengegenstände zeitgleich anderen Kindern zugewiesen.

Stand heute im Jahre 2023 ist eine steuerminimierte Schenkung von auf den Balearen gelegenen Vermögensgütern an Kinder betreffend die vier Baleareninslen Malloca, Menora, Ibiza und Formentera möglich.

Dies für Staatsangehörige von vielen EU-Staaten deren nationalen Rechtsordnung auch die Rechtsfigur der Schenkung unter Pflichtteilsverzicht kennen.

Das gilt beispielsweise für Deutschland und Österreich aber auch für Schweizer Bürger.

Bei verschenkenden Eltern anderer Nationalitäten bedarf es einer vorgeschalteten Sondierung von deren konkreter Erbrechtslage

Das Grundbuch berichtigen, ein Vorgang den man in Spanien nicht auf die lange Bank schieben sollte.

Warum nicht zuwarten?

 

Nun in der Rechtspraxis ergeben sich häufig Situationen in welchen man kurzfristig über die eigene Immobilie verfügen möchte,

sei dies auf Mallorca, den Balearen oder anderswo in Spanien,

sei es per Verkauf oder aber zur Bestellung einer Hypothek zur Finanzierung anderweitiger Vorhaben oder anlässlich des Abschlusses von Versorgungsverträgen.

Auch gestaltet es sich nach längerem Zeitablauf oft schwieriger die notwendigen Dokumente zu beschaffen.

 

Zuerst den Status quo feststellen

 

Dies erfolgt zunächst durch Beschaffung eines Grundbuchauszuges des eigenen Grundstücks,

sich anschliessend dann die Beschaffung des Katasterauszuges

und der Vergleich mit der tatsächlichen Bebauungs- und Grundstücksgrössensituation.

Ergeben sich hier Differenzen so besteht Handlungsbedarf.

 

Nachlegalisieren oder jedenfalls den Bestandsschutz formell absichern

 

Werden Diskrepanzen zwischen realer Bebauungssituation und der Grundbucheintragung festgestellt, namentlich ist im Grundbuch eine geringere bebaute Fläche eingetragen als die tatsächliche Bebauung ist zu prüfen ob für alle vorhandene Bebauungselemente entsprechende Baugenehmigungen und gemeindliche Bauabnehmen existieren.

Nicht selten ist hier die Kontaktaufnahme zu früher tätigen planenden und technischen Architekten erforderlich.

 

Einsicht nehmen in das Bauarchiv

 

Dies erfolgt dann häufig in dieser Situation durch den beauftragten Rechtsanwalt welcher die im Bauarchiv vorliegenden Dokumente ergänzend auswertet und einen entsprechenden Bericht anfertigt.

Dies verbunden mit Vorschlägen zum konkreten praktischen Fortgang.

 

Architektenalterszertifikate zur Absicherung  des Bestandschutzes bei fehlender Baugenehmigung

 

Auf deren Basis kann dann meist auch ohne vorliegende Baugenehmigungen und Bauabnahmen ersatzweise zumindest die existierende Bebauung im Grundbuch zur Eintragung gebracht werden.

 

 

Zwischenschaltung der notariellen Bauerklärung

 

Zur Grundbucheintragung bedarf in Spanien entweder einer Gerichtsentscheidung oder, wie meist, einer vorgeschalteten notariellen Urkunde. Das ist in diesem Fall die notarielle Bauerklärung auf der Basis von Baugenehmigung oder Architekten Zertifikaten.

 

Die Kosten der Grundbucheintragung

 

Auf der Basis eines statistisch berechneten Bauwertes zu berücksichtigen sind hier Steuern, Notar- und Grundbucheintragungsgebühren sowie u.a. auch die Kosten für ein Architektenzertifikat.

Die Bausteuer beträgt regelmässig 1,5 % des ergänzend nachzuerklärenden Bebauungswertes.

Die 1 % Schenkung auf Mallorca:
Die aktuelle attraktivste Form der Generationsnachfolge
In Frage und Antwort

F: Was macht die 1 % Schenkung auf Mallorca und den anderen Baleareninseln so attraktiv? A: Lassen Sie mich zunächst konkretisieren worum es hier genau geht.: Es handelt sich um die Schenkung von auf Mallorca Weiterlesen…

Drei Wege wie Sie auf Mallorca die Verkaufsgewinnsteuer vermeiden oder vermindern können

während in Deutschland die 10jährige Spekulationsfrist respektive deren Ablauf den Anfall einer Verlaufsgewinnsteuer vermeiden lässt gibt es diese Gestaltungsmöglichkeit nicht für Immobilienverkäufer auf den Balearen.

Hier fällt die 19 %ige Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn bei Verkäufern von privaten Immobilien ohne zeitliche Begrenzungen an.

 

Was also tun zu Vermeidung der Verkaufsgewinnsteuer?

 

Offizielle Investitionsrechnungen verlegen,

 

vorab seinen Wohnsitz in der Spanienimmobilie

nehmen und entweder mit dem Verkaufsgewinn eine neue Hauptwohnsitzimmobilie erwerben oder mit dem Verkauf bis zum Erreichen des 65zigsten Lebensjahr abzuwarten

 

oder auf den Balearen zunächst frühzeitig die Immobilie an die Kinder verschenken.

 

Immer gilt es dann einschlägige Rahmenbedingungen einzuhalten.

 

Zur Vorlage von Investitionsrechnungen

 

Diese müssen Investitionen in den Baukörper selbst belegen und das mit offiziellen Rechnungen mit Steuernummernausweisung.

Insbesondere Gartenpflegerechnungen oder Kostenvoranschläge sind also nicht zielführend, auch nicht Wertangaben in notariellen Bauerklärungen.

 

Rechtzeitige Wohnsitzannahme in dem Verkaufsobjekt auf Mallorca

 

Dies sollte drei Jahre vor dem notariellen Verkaufszeitpunkt erfolgen und im Verkaufszeitpunkt müssen Sie entweder bereits das Alter von 65 Jahren erreicht haben oder den Verkaufsgewinns binnen zwei Jahren wieder in eine neue Hauptwohnsitzimmobilie investieren.

 

Zwischenschenkung an die Kindergeneration

 

Das ist ein Modell welches auf den Baleareninseln Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera realisierbar ist.

Die Schenkung muss als 1 % Schenkung unter Pflichtteilsverzicht an Kinder erfolgen. Der Immobilienwert ist bei dieser Gelegenheit an den Verkehrswert anzupassen und bis zum notariellen Verkauf muss man dann fünf Jahre verstreichen lassen.

 

 

Muss Zehnjahresversicherung / seguro decenal bei Verkauf binnen zehn Jahren nach Baufertigstellung vorgelegt werden

Nun, wer in Spanien eine Immobilie fertiggestellt muss grundsätzlich eine Zehnjahresversicherung für die Baustruktur abschliessen.

Dies gilt allerdings dann nicht wenn diese nur selbstgenutzt wird.

 

Übergang von Selbstnutzung zum Verkauf

 

Entscheidet man sich nun als Eigentümer gleichwohl später noch binnen zehn Jahren zum Verkauf, muss dann die entsprechende Versicherung nacherstellt werden?

 

Versicherung nachabschliessen

 

Diese Verpflichtung besteht anlässlich des Verkaufes nicht absolut, wohl aber dann wenn die Käuferseite im notariellen Kaufvertrag nicht darauf verzichtet.

 

Versicherung suchen zur Restzeitversicherung

 

Hier ist es in der Praxis nicht immer ganz einfach eine Versicherung zu finden welche den Restzeitraum bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Baufertigstellung versichert.

 

Bei kurzer Restfrist Notartermin hinausschieben

 

Fehlt im Verkaufszeitraum beispielsweise weniger als ein Jahr und die Käuferseite möchte nicht formell auf die Nachversicherung verzichten könnte der Verkauf mit der privatvertaglichen Vereinbarung angeboten werden dass der Notartermin erst nach Ablauf der 10 Jahresfrist erfolgt.

 

Wann beginnt die 10-Jahresfrist genau zu laufen?

 

Fristbeginn ist die Bauabnahme durch den privaten Architekten oder die Gemeinde.

Generell wird am Beispiel des seguro decenal deutlich dass auch ein Verkaufsvorgang einer Finca in Spanien durchaus mittelfristig sorgsam vorbereitet werden sollte.

Warum warten Sie noch, mit der 1 % Schenkung der Mallorca-Immobilie an Ihre Kinder

Den doppelten Steuervorteil nutzen

 

Die Steuerminimierung auf 1 % bei gleichzeitigen Pflichtteilsverzicht der Kinder und die Möglichkeit der Einsparung der sonst 19 % igen späteren Verkaufsgewinnsteuer bei aktueller Wertanpassung.

 

Lebzeitige Nutzungssicherheit

 

Diese kann man sich durch paralleler Vorbehalt des Niessbrauchsrechts verschaffen.

 

Natürlich kann es gute Gründe geben die Immobilie aktuell nicht an die eigenen Kinder zu verschenken

 

Das sind aber zumindest nach dem Alter der aktiven Berufstätigkeit eher Ausnahmekonstellationen.

Spezifische persönliche Probleme oder finanzielle Schieflagen bei der Kindergeneration sind hier die häufigsten Gründe.

 

Sonstige Gründe für den Immobilienbehalt

 

Eine solche Konstellation ist sodann auch die noch gegebene Minderjährigkeit der eigenen Kinder.

Auch kann es Unsicherheiten geben in der Partnerumgebung der eigenen Kinder.

 

Wenn Sie die Immobilie mittelfristig veräussern möchten

 

kann dies sowohl für wie auch gegen eine aktuelle 1 % Schenkung sprechen.

Empfehlensart ist eine solche wenn die Veräusserung erst in 5-10 Jahren erfolgen soll und eine grössere Differenz zwischen dem An- und Verkaufspreis zu erwarten ist welche bei nichtresidenten Verkäufern mit 19 % besteuert wird.

Durch Anheben des Übergangswertes anlässlich der Schenkung wird dann die Verkaufsgewinnbesteuerung vorrausschauend steuerstrategisch vermieden.

Die praktische Handlungsfähigkeit der verschenkenden Elterngeneration wird dann oft durch eine notarielle spanische Vollmacht der Kinder zugunsten der Eltern abgesichert.

 

Weniger sinnvoll ist die 1 % Schenkung

wenn die Immobilie bereits binnen drei Jahren veräussert werden soll.

Gesetzlich nomiert kann nunmehr nur bei Ablauf von 5 Jahren nach der Schenkung die Verkaufsgewinnsteuer vermieden werden wenn der Verschenker nicht zuvor verstirbt.

 

Namentlich bei hohen Immobilienwerten ist auch die Parallelbesteuerung im Heimatland zu beachten

 

Dies gilt etwa dann wenn es, wie zwischen Deutschland und Spanien, für Schenkungen kein Doppelbesteuerungsabkommen, also kein Abkommen zur Vermeidung doppelter Besteuerung gibt.

Hier ist es von Vorteil wenn der geschenkte Wert voll von den deutschen Schenkungssteuerfreibeträgen abgedeckt ist, also konkret per Kind pro Elternteil nicht mehr als 400.000 € binnen eines 10-Jahreszeitraumes verschenkt werden.

Immerhin lässt sich hier bei zwei Kindern schon ein Gesamtfreibetrag von 1.6 Mio € erschliessen.

 

 

Muss Zehnjahresversicherung / Seguro decenal bei Verkauf binnen zehn Jahren nach Baufertigstellung vorgelegt werden

Nun, wird in Spanien eine Immobilie fertiggestellt muss man grundsätzlich eine Zehnjahresversicherung für die Baustruktur abschliessen.

Dies gilt allerdings dann nicht wenn diese nur selbstgenutzt wird.

 

Übergang von Selbstnutzung zum Verkauf

 

Entscheidet man sich nun als Eigentümer gleichwohl später noch binnen zehn Jahren zum Verkauf muss dann die entsprechende Versicherung nacherstellt

werden ?

 

Käuferverlangen Versicherung abzuschliessen

 

Diese Verpflichtung besteht anlässlich des Verkaufes nicht absolut aber dann wenn die Käuferseite im notariellen Kaufvertrag nicht darauf verzichtet.

 

Versicherung suchen zur Restzeitversicherung

 

Hier ist es in der Praxis nicht ganz einfach eine Versicherung zu finden welche den Restzeitraum bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Baufertigstellung versichert.

 

Bei kurzer Restfrist Notartermin hinausschieben

 

Fehlt im Verkaufszeitraum beispielsweise weniger als ein Jahr und die Käuferseite möchte nicht formell auf die Nachversicherung verzichten könnte der Verkauf mit der privatvertraglichen Vereinbarung angeboten werden dass der Notartermin erst nach Ablauf der 10 Jahresfrist erfolgt.

 

Wann beginnt die 10 Jahresfrist genau zu laufen?

 

Fristbeginn ist die Bauabnahme durch den privaten Architekten oder die Gemeinde.

Generell wird am Beispiel des seguro decenal deutlich dass auch ein Verkaufsvorgang einer Finca in Spanien durchaus mittelfristig sorgsam vorbereitet werden sollte.

Sie beabsichtigen Ihre Immobilie auf Mallorca mittelfristig zu verkaufen, dann sollten Sie aktuell über eine Schenkung an Ihre Kindern nachdenken

Das scheint eher widersprüchlich, aber in vielen Fällen kann hiermit ein sehr relevanter Steuervorteil erschlossen werden.

Ja, das bedarf natürlich einer näheren Erläuterung.

 

Es geht um die Vermeidung der Verkaufsgewinnsteuer

 

Eine solche fällt in Spanien grundsätzlich auf die Differenz zwischen notariellem Verkaufspreis abzüglich notariellem Kaufpreis an, ohne zeitliche Begrenzungen und bei einem in Spanien nicht steuerresidenten Verkäufer mit einem Steuersatz von

19 % .

 

Vorgeschaltete Schenkung unter Pflichtteilsverzicht an die Kinder

 

Weniger zielführend ist hier eine normale Schenkung mit 7 % iger Schenkungssteuer mit bereits anfallender Vermögenszuwachssteuer. Vielmehr ist für diesen vorgeschalteten Vorgang die spezifische Rechtsfigur der Schenkung unter Pflichtteilsverzicht auszuwählen bei welcher die Schenkungssteuer auf 1 % reduziert ist und eine Vermögenszuwachssteuer bei entsprechender Gestaltung nicht anfällt.

 

Nach einer Schenkung eine 5- Jahrefrist bis zum Verkauf einhalten

 

Das ist erforderlich um nicht nachträglich bei dem Verkauf noch die Verkaufsgewinnsteuer anfallen zu lassen.

Hier erfolgte kürzlich vom Gesetzgeber eine Fristkonkretisierung welche Rechtssicherheit gibt.

 

Steuervermeidung durch Anhebung des Immobilienwertes auf den aktuellen Verkehrswert

 

Diese Anhebung des Immobilienwertes muss dann anlässlich der Schenkung erfolgen,

tendenziell also auf den zu erwartenden künftigen Verkaufswert um rechnerisch gar keine Differenz mehr entstehen zu lassen welche besteuert werden kann.

 

Normale Wertsteigerung und frühere Unterbriefungen

 

Bei längerer Immobilieninhaberschaft auf Mallorca ergibt sich regelmässig bereits eine nicht unerheblich Wertsteigerung welche die spanischen Steuerbehörden gerne abschöpfen.

Eine noch grössere Differenz ergibt sich dann wenn man, wie zu früheren Zeiten üblich, in der notariellen Urkunde einen niedrigeren als den tatsächlich gezahlten Kaufpreis angegeben, also unterverbrieft hat.

 

 

Hilfreich ist das Modell auch bei Investitionen ohne offizielle Rechnungen

 

Investitionen in eine Finca mit offiziellen Rechnung reduzieren die Berechnungsbasis für eine Verkaufsgewinnsteuer. Was aber wenn man die Arbeiten selbst ausgeführt oder die Rechnungen nach Jahrzehnten nicht mehr zur Verfügung hat?

Auch dann lässt sich per vorgeschalteter Schenkung an die Kinder die im Verkaufsfall sonst anfallende Verkaufsgewinnsteuer quasi nachträglich vermeiden.

 

Das Gestaltungsmodell ist auch bei Immobilien auf Menorca, Ibiza, und Formentera anwendbar

 

und im übrigen auch für Nichtresidenten Familien nicht nur aus Deutschland und Österreich sondern auch aus der Schweiz und anderen Ländern.

Die Rechtsprechung hat hier das Anwendungsgebiet klarstellend erweitert.

 

 

Können Sie mal kurz über den privaten Kaufvertrag schauen…..

da wir noch nicht so gut spanisch sprechen, heute Abend in Urlaub fahren und davor den Vertrag noch unterzeichnen möchten.

Will heissen: Wenn wir besser spanisch sprechen würden bräuchten wir eine Vertragsüberprüfung ja nicht, es geht ja sicher nur um wenige Formulierungen und Sie sind ja sicher sofort disponibel um sich um unsere Angelegenheit zu kümmern und abgesicherte Aussagen zu treffen.

 

Ganz so einfach ist es leider nicht

 

Es geht auch nicht nur um die Vertragsformulierung sondern bei dem in Spanien bereits form- und rechtsgütigen privaten Immobilienkaufvertrag auch oft um baurechtliche Fragen die der Beschaffung weiterer Dokumente bedürfen.

 

Eine ungesicherte Diagnose kann schnell teuer werden

 

und damit ist gerade dem Rechtssicherheitsinteresse des Immobilienkäufers wenig gedient. Auch geht das Nutzenpotenzial einer professionellen Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt weit über die Formulierung von Vertragsklauseln hinaus.

Es geht um die vorrausschauen optimierte Gestaltung zur Konfliktvermeidung u.a.

 

Auch Steuereinsparungspotenziale sollten vorrausschauend genutzt werden

 

Ein entscheidender Prüfungspunkt kann hier sein welche Familienmitglieder in den Ankaufsvorgang mit welchen Begleitmassnahmen bereits einbezogen werden könnten oder sollten.

 

Analyse der Nutzungsmöglichkeiten und Entwicklungspotenziale des Ankaufsobjektes

 

Ist auch eine touristische Vermietung möglich und wie kann diese weiter abgesichert werden.

Welche Netzanschlüsse oder alternative Energie- und Wasserversorgungsmöglichkeiten bis hin zur Selbstversorgung sind hier möglich?

Typisch vom Anwalt zu klärende Fragestellungen sind die Baurechtssituation und Erweiterungspotenziale sowie Umbaumöglichkeiten oder auch die Möglichkeit des Brunnenbaus.

 

Seriöse Recherchen benötigen ein gewisses Zeitbudget

 

Wird dies dem Anwalt nicht zur Verfügung gestellt schadet man als Kaufinteressent den eigenen Interessen an der Rechtssicherheit und der Nutzung der Potenziale einer professionellen Begleitung

 

Die komplette Begleitung des Ankaufprozesses durch den Rechtsanwalt

 

ist deshalb der Standart in Spanien wenn man als Ausländer hier eine Immobilie erwirbt.

In diesem Zuge wird anwaltseitig auch die weitere Abwicklung bis zur Grundbucheintragung mit abgesichert.

 

Konzentration auf die wirklich passende Mallorcaimmobilie. Aufruf zur Einsparoffensive im Maklerarbeitsbereich

Vor-Ort-Besichtigung nur der vorgeprüft passenden Ankaufsobjekte

 

Die Praxis sieht heute nach wie vor ganz anders aus. Oft ergibt sich für den Kaufinteressenten vor Ort schnell ein „No-go“ Objekt-Aspekt: Es fehlt ein Zimmer oder ein Zimmer ist zu klein.

Die Umgebung hat man sich ganz anders vorgestellt oder ähnliches

 

Zeitverluste für alle Beteiligte

 

sind die Folge für Makler, Käufer und Verkäufer. Sind das Arbeitszeiten wird dies auch schnell teuer in der Summe für alle drei Parteien.

 

Wegstrecken- und Energieeinsparung

 

Nachdem wir heute ja auch Verkehr- und Energieaufwand im Auge haben gibt es auch diesen Bereichen grosse Einsparungspotenzial wenn die Besichtigung optimal vorbreitet wird.

Was nun sind die zentralen Elemente einer solchen Einsparoffensive?

 

Die genaue Eckdatenerfassung und bildliche Aufbereitung durch das Maklerunternehmens sowohl des Verkaufsobjektes wie auch beim Kaufinteressenten dessen Wunschprofil.

 

Häufig vernachlässigt:
Die mentale Vorbereitung Kaufinteressenten

 

Eine Landfinca, – das liegt in der Natur der Sache –  , kann nicht 1 zu 1 einer vorherigen Wunschvorstellung entsprechen.

Der Kaufinteressent ist also darauf vorzubereiten dass dies nicht der Fall sein wird

und die Besichtigung dient dann zum herauszufinden „mit welchen nicht zu aufwendigen Gestaltungsmassnahmen kann ich beim konkreten Objekt meiner Wunschvorstellung nahekommen“.

 

Die Makler als Objektdesigner

 

Der Grundriss muss präsentiert werden vor der Objektbesichtigung verbunden mit der mit der Erörterung ob und wie das Objekt den Zielvorstellungen des Kaufinteressenten angepasst werden kann.

 

Eine breite Palette technischer Hilfsmittel

 

Neben Objektfotos und Videos gibt es heute Drohennaufnahmen und im Idealfall die virtuelle Objektbegehung. Die Umgebung kann an Hand von Luftaufnahmen erläutert und ergänzend erörtert werden.

 

Problempunkte gleich auf den Tisch mit Einordnung und Lösungsvorschlägen

 

Sind Landfincas, zumindest teilweise, illegal errichtet, was heute bei den meisten Angeboten der Fall ist sollte dies gleich mit offen gelegt werden. Eine teilweise Illegalität ist dann in Ihrer praktischen Bedeutung einzuordnen, – beispielsweise muss maximal die ohne Baugenehmigung hinzuerrichtete Garage abgerissen werden -, und stattdessen kann aber gleiche eine Lösung für, in diesem Worstcase präsentiert werden so  ein moderne Holzgerüstgarage.

Dann preist der Käufer diesen Worstcase mit seiner Wahrscheinlichkeit gleich mit ein

 

Entwicklungspotenziale aufzeigen bei zentralen Defiziten aus Käufersicht

 

Und dies gerade im Vorfeld einer Besichtigung. Findet man keine Lösung dann sollte auch keine Besichtigung stattfinden.

Ein Beispiel: Es gibt kein Gästehaus oder es fehlt zumindest ein Zimmer

„sonst würde mir das Objekt ja bestens passen“

Gibt es einen geeigneten umbauten Raum welcher einfach in ein eigenes Zimmer umgebaut oder umgestaltet werden kann?

Wo kann ein Gebäudebereich mit eigener Privatsphäre wie abgeteilt werden?

 

Fazit: Vorabinformation und flexible gemeinsame Lösungsfindung sind heute in diesem Berufszweig angesagt.